Beitragssätze 2017 bis 2024
Der jährliche IHK-Beitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag und einer Umlage. Der Grundbeitrag ist dabei so gestaffelt, dass er der Leistungsstärke des Unternehmens entspricht. Dazu wird eine Umlage von derzeit 0,12 Prozent des Gewerbeertrags/Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.
Grundbeiträge für Kleingewerbetreibende
Grundbeiträge für nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragene IHK-Zugehörige
Gewerbeertrag bzw. Gewinn
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Beitragshöhe
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bis 5.200 Euro
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beitragsfrei
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über 5.200 Euro bis 25.000 Euro
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35 Euro
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über 25.000 Euro bis 50.000 Euro
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75 Euro
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Grundbeiträge für im Handelsregister eingetragene IHK-Zugehörige
Grundbeiträge für im Handelsregister als natürliche Person oder als Personengesellschaft eingetragene IHK-Zugehörige
Gewerbeertrag bzw. Gewinn
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Beitragshöhe
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bis 50.000 Euro
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150 Euro
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Grundbeiträge für im Handelsregister eingetragene Kapitalgesellschaften oder im Genossenschaftsregister eingetragene IHK-Zugehörige
Gewerbeertrag bzw. Gewinn
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Beitragshöhe
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bis 50.000 Euro
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175 Euro
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Grundbeiträge für im Handelsregister eingetragene Komplementärgesellschaften
Gewerbeertrag bzw. Gewinn
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Beitragshöhe
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bis 50.000 Euro
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35 Euro
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Grundbeiträge für IHK-Zugehörige mit Gewerbeertrag bzw. Gewinn über 50.000 Euro
Gewerbeertrag bzw. Gewinn
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Beitragshöhe
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über 50.000 Euro bis 100.000 Euro
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200 Euro
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über 100.000 Euro bis 200.000 Euro
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300 Euro
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über 200.000 Euro bis 300.000 Euro
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400 Euro
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über 300.000 Euro bis 400.000 Euro
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500 Euro
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über 400.000 Euro bis 500.000 Euro
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600 Euro
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über 500.000 Euro bis 600.000 Euro
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700 Euro
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über 600.000 Euro bis 700.000 Euro
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800 Euro
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über 700.000 Euro bis 800.000 Euro
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900 Euro
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über 800.000 Euro bis 900.000 Euro
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1.000 Euro
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über 900.000 Euro bis 1.000.000 Euro
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1.100 Euro
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über 1.000.000 Euro bis 1.100.000 Euro
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1.200 Euro
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über 1.100.000 Euro bis 1.200.000 Euro
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1.300 Euro
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über 1.200.000 Euro bis 1.300.000 Euro
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1.400 Euro
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über 1.300.000 Euro bis 1.400.000 Euro
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1.500 Euro
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über 1.400.000 Euro bis 1.500.000 Euro
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1.600 Euro
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über 1.500.000 Euro
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1.700 Euro
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Grundbeiträge für IHK-Zugehörige die 500 oder mehr Beschäftigte haben und eines der folgenden Kriterien erfüllen
Bemessungsgrundlage
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Beitragshöhe
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über 55.000.000 Euro Umsatz oder über 27.500.000 Euro Bilanzsumme
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4.000 Euro
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Umlageberechnung
Die Umlage berechnet sich aus dem Gewerbeertrag bzw. Gewinn mal dem Umlagesatz von 0,12 Prozent. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird bei der Berechnung der Umlage ein Freibetrag von 15.340 Euro abgezogen.
Unser Beitragsrechner hilft Ihnen bei der Berechnung Ihres IHK-Beitrages.