Nr. 87106

Hybrid-Veranstaltung: Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen

Veranstaltungsdetails

In vielen Ländern werden Ursprungszeugnisse zum Nachweis des handelspolitischen Ursprungs verlangt, sie dienen damit zur Umsetzung handelspolitischer Maßnahmen im Empfangsland. Ursprungszeugnisse sind im Gegensatz zu Warenverkehrsbescheinigungen Pflichtdokumente, sie werden aber auch als zahlungsauslösendes Dokument bei Akkreditiven eingesetzt. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse auf Basis des europäischen Zollrechts und im Rahmen ihres Satzungsrechts aus. Das Seminar befasst sich ausführlich mit den Regeln hierzu, dem Ausstellen und den entsprechenden Nachweisen. Die unterschiedlichen und parallel existierenden Ursprungsbegriffe werden ebenfalls erläutert. Häufig fordern internationale Kunden entsprechend den ausländischen Bestimmungen eine besondere Aufmachung der Exportfaktura oder Zusatzzertifikate. Für diesen länderspezifischen Bescheinigungsdienst erhalten die Seminarteilnehmer ebenfalls Hinweise.

Im Einzelnen werden behandelt:

  • Unterschied zwischen präferenziellem und handelspolitischem Ursprung, „Made in …“ – Kennzeichnungsvorschriften
  • Grundregel der handelspolitischen Ursprungsbegründung nach Art. 60 UZK
  • Qualifizierte und unwesentliche Be- und Verarbeitungsvorgänge
  • Sonderregelungen für bestimmte Warenbereiche
  • Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Elektronisches Ursprungszeugnis, insbesondere eUZ2+
  • Anträge, Nachweise, Fallbeispiele
  • Bescheinigungen, Beglaubigungen, Sonderzertifikate, unzulässige Boykotterklärungen

Ort:

IHK Rhein-Neckar L 1, 2, 68161 Mannheim oder online.
Bitte tragen Sie im Nachrichtenfeld ein, ob Sie in Präsenz oder online teilnehmen möchten. Vielen Dank!

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 22.05.2025
    9:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Zielgruppe

Die Hybrid-Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter in den Abteilungen Versand, Verkauf und Einkauf. Sie ist geeignet für Sachbearbeiter und Gruppenleiter dieser Abteilungen