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No-Russia-Clause und Sanktionsumgehungen vertraglich regeln

Veranstaltungsdetails

Im 14. Sanktionspaket ergänzt die Europäische Union die No-Russia-Clause um weitere Aspekte. Die Erweiterung beinhaltet die Lizenzvergabe und die Weitergabe geistiges Eigentums sowie weitere Warengruppen in Anhang XL. EU-Exporteure müssen bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien in ein Drittland die Ausfuhr nach Russland und Wiederausfuhr zur Verwendung nach Russland vertraglich untersagen.

In unserem Webinar erfahren Sie, für welche Warengruppen die No-Russia-Clause gilt und welche Zielländer betroffen sind. Unsere Expertin erläutert, welche Fristen gelten, welche Abhilfemaßnahmen getroffen werden müssen und wie die Musterklausel genutzt werden kann. Sie erfahren zudem, wie Sie die No-Russia-Clause konkret in der Geschäftspraxis umsetzen und in Ihre Geschäftsverträge einbauen können. Außerdem erfahren Sie, wie Sie vertraglich eine Umgehung von Sanktionen vermeiden können und welche Möglichkeiten Sie im Umgang mit Ihrem bisherigen Russland-Geschäft haben.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 08.07.2024
    10:00 - 11:30 Uhr

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Zielgruppe

Geschäftsführer, Leiter, General Counsels und verantwortliche Mitarbeiter aus den Bereichen Export, Vertrieb und Recht