Webinar: CBAM: Erste Erfahrungen und Praxistipps für die Umsetzung der Berichtspflicht
Veranstaltungsdetails
Der Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist mit dem ersten Quartalsbericht zu den Emissionen gestartet. Die Meldung war zum 31. Januar 2024 einzureichen – durfte wegen technischer Schwierigkeiten der Meldeportale aber verspätet eingereicht werden. Für das 1. Quartal 2024 steht der nächste Bericht bis Ende April 2024 an. Auch für diesen Bericht dürfen noch die von der EU veröffentlichen Standartwerte genutzt werden. Diese Möglichkeit soll im zweiten Halbjahr entfallen, dann werden grundsätzlich Echtdaten von den Herstellungsbetriebe benötigt. Wir geben einen Überblick über die CBAM-Anforderungen geben, teilen erste Erfahrungen mit Ihnen aus der Startphase und geben einen Ausblick auf die nächsten Schritte.
Referenten:
Oliver Falk, Bereichsleiter Recht IHK Rhein-Neckar
Michael Schäfer, Partner Globel Trade Advisory
Dipl. Finanzwirt/Dipl. Betriebswirt (FH)
Deloitte GmbH, Mannheim