Lieferantenerklärungen korrekt erstellen
Veranstaltungsdetails
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware feststellen.
Um den Nachweis der Ursprungseigenschaft zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärung (LE). Die LE sind als Nachweise des präferenziellen Ursprungs oder eines bestimmten Be- oder Verarbeitungsgrades einer Ware innerhalb der EU geeignet und dienen als Vorpapier bei der Ausstellung von förmlichen Präferenznachweisen. Lieferantenerklärungen gehören zu den am häufigsten ausgestellten Dokumenten. In der praktischen Handhabung ergeben sich viele Fragen, weil viele Informationen komprimiert dargestellt werden, die noch dazu häufigen Änderungen unterliegen.
Im Einzelnen werden behandelt
- Überblick und Bedeutung aller Lieferantenerklärungen
- Überblick über das Präferenzursprungsrecht der Europäischen Gemeinschaft/Union für Zwecke der Lieferantenerklärung (Ursprungsregeln)
- Formelle Anforderungen und Wortlaut der Lieferantenerklärungen nach VO 2015/2447 Anhang 22- 15 und 22-16
- Überblick über die Präferenzländer
- Kumulierungsvermerke in Lieferantenerklärungen
- Zollamtliche Überprüfung einer Lieferantenerklärung (INF 4)
- Beispiele und Übungen
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
- Zur Zeit gibt es keine aktuellen Termine
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Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter, die Lieferantenerklärungen ausstellen im Verkauf, Export oder auch im Einkauf/Import eingehende Lieferantenerklärungen überprüfen und überwachen.