Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr
Veranstaltungsdetails
Durch die zunehmende Globalisierung werden Dienstleistungen immer häufiger auch grenzüberschreitend erbracht. Betreffende Unternehmen müssen sich dabei Fragen nach der umsatzsteuerlichen Behandlung im In- und Ausland stellen, um zu erkennen, in welchem Land die erbrachte Leistung steuerbar ist und wie die entsprechende Rechnungslegung zu erfolgen hat.
Vor allem die zutreffende Bestimmung des Leistungsortes stellt viele Unternehmen im In- und Ausland vor große Herausforderungen. Sonderregelungen in einzelnen Ländern und Besonderheiten bei speziellen Dienstleistungen erschweren zusätzlich die Abwicklung und führen zu falschen bzw. unvollständigen Auslandsrechnungen und somit zu einem umsatzsteuerlichen Risiko.
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- Ortsbestimmung bei sonstige Leistungen
- Grundregel nach § 3a Abs. 2 UStG mit den Besonderheiten
- Güterbeförderungen
- Arbeiten an beweglichen Gegenständen
- Vermittlungsleistungen
- Katalogdienstleistungen
- Veranstaltungsleistungen ohne Verschaffung von Eintrittsberechtigungen
- Messeleistungen/Messebau
- Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmen
- Dienstleistungsverkehr an Endverbraucher
- Reverse-Charge Verfahren
- Zusammenfassende Meldungen
- Umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland
- Vorsteuervergütungsverfahren
Die Hybrid-Veranstaltung findet vor Ort in der IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L1,2, 68161 Mannheim sowie online statt
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