Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen - was muss beachtet werden!
Veranstaltungsdetails
Die Änderung umfassen folgende Neuerungen: Erstmals wird die Zuordnung der Warenbewegung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften geregelt, außerdem wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) (und die Meldung in der zusammenfassenden Meldung) als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung implementiert. Darüber hinaus wurden EU-weite Vereinfachungen bei Warenlieferungen über Konsignationslager festgelegt.
Lieferungen, die über die Grenze erbracht werden, sind im Zuge der zunehmenden Internationalisierung heutzutage in Unternehmen aller Größenordnungen an der Tagesordnung. So stellt sich bei jedem dieser Fälle die Frage, ob Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden muss oder unter welchen Voraussetzungen nicht. Die Regelungen sind zudem für EU-Geschäfte und Geschäfte mit Drittlandsbezug unterschiedlich.
Grenzüberschreitender Warenverkehr
- Innergemeinschaftliche Lieferung und deren Nachweis
- Ausfuhr und deren Nachweis
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
- Einfuhr
- Konsignationslager
- Reihengeschäfte/Dreiecksgeschäfte
- Quick fixes – Änderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zum 1. Januar 2020
Die Hybrid-Veranstaltung findet vor Ort in der IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L1,2, 68161 Mannheim sowie online statt
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