Online-Sprechstunde: Produktzulassungen und Kennzeichnungspflichten in UK
Veranstaltungsdetails
Alle Produkte, die von der EU in das Vereinigte Königreich ausgeführt werden, müssen den britischen Vorschriften und Normen entsprechen. Mit dem EU-Austritt zum 1. Januar 2021 wurden de harmonisierten EU-Produktstandards in “UK designated standards” umgewandelt.
Das britische Label “UKCA” (United Kingdom Conformity Assessed) ersetzt im Vereinigten Königreich das CE-Kennzeichen. Das CE-Zeichen wird für die meisten Produkte noch bis Ende 2022 anerkannt. Ab 1. Januar 2023 wird für die Marktzulassung in Großbritannien nur noch das UKCA-Label akzeptiert.
Das Handels- und Kooperationsabkommen regelt zwar die wirtschaftlichen Beziehungen. Dennoch bleiben für Unternehmen viele Fragen offen:
- Welche Kennzeichnungspflichten und Registrierungspflichten gelten für Ihre Produkte, die Sie in Großbritannien auf den Markt bringen?
- Was bedeutet der Brexit für die Zulassung britischer Waren, die Sie in Deutschland in Verkehr bringen wollen?
Stellen Sie uns hierzu Ihre Fragen. Gerne antworten wir Ihnen im Rahmen einer auf Ihre spezifischen Produkte angepassten Online-Sprechstunde (ca. 30 Minuten) und geben Handlungsempfehlungen. Nach Ihrer Anmeldung setzen wir uns zur Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung. Der Inhalt der Gespräche wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Nur für IHK-Mitglieder.