Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel im Vorfeld der Beratungen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten

Mannheim, 18. Januar 2021. Morgen werden Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemiebekämpfung beraten. Lesen Sie dazu das Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel:
„Ein einfaches ,Weiter so’ in der Pandemiebekämpfung wäre wegen der wirtschaftlichen Folgen gefährlich. Die Infektionszahlen müssen ohne Zweifel runter. Niemand bestreitet den Handlungsbedarf. Das erreichen wir aber nicht mit einer pauschalen Verlängerung oder gar Ausweitung von Betriebsschließungen. Viele Unternehmen sind bereits bis an die Grenze oder sogar darüber hinaus belastet. Für alle Maßnahmen gilt: Sie müssen geeignet, verhältnismäßig, fair und alternativlos sein.
Eine allgemeine Homeoffice-Pflicht hilft uns beispielsweise nicht weiter. Wo mobiles Arbeiten möglich ist, setzen Unternehmen und Beschäftigte diese bereits weitgehend um. Gleichzeitig ist nicht jeder Büroarbeitsplatz gleich gut in die eigenen vier Wände des Mitarbeiters verlagerbar. Die Grenzen sind manchmal rechtlicher, organisatorischer oder technischer Art.
Die Diskussion lässt außeracht, dass Unternehmen aus eigenem Interesse die Gesundheit ihrer Mitarbeiter schützen. Sie sind zudem auch gesetzlich zum Arbeitsschutz und damit zur Pandemiebekämpfung verpflichtet. Die Unternehmerschaft ist daher über diese Diskussion mehr als befremdet. Betriebe sind keine Infektionsherde, da die Unternehmen umfangreiche Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt haben. Arbeiten kann auch dann sicher gestaltet werden, wenn der Arbeitnehmer in den Betrieb kommen muss. Sollte der Weg zur Arbeit im öffentlichen Nahverkehr ein Problem darstellen, müsste man dort ansetzen.
Wichtiger als weitere Auflagen für die Wirtschaft, wie eine Homeoffice-Pflicht oder eine Verlängerung oder Ausweitung von Schließungen, wäre eine Perspektive für betroffene Unternehmen. Für alle Betriebe, die durch entsprechende Hygienemaßnahmen und eine geringe Kontaktintensität kein Infektionsrisiko für Kunden und Mitarbeiter darstellen, sollte baldmöglichst eine Öffnungsperspektive geschaffen werden.
Die Unternehmen, die weiterhin von den staatlich angeordneten Betriebsschließungen direkt oder indirekt betroffen sind, erwarten eine gesellschaftliche und politische Anerkennung ihres Sonderopfers, das sie mittlerweile seit Monaten für die Allgemeinheit erbringen. Sie sind keine Bittsteller und wollen daher auch nicht so behandelt werden. Ihnen steht vielmehr zumindest eine Teilkompensation ihres erlittenen Schadens zu. Umsatz bzw. Umsatzeinbußen sind hingegen keine geeigneten Indikatoren für eine individuelle Betroffenheit und damit auch keine geeigneten Anknüpfungspunkte für staatliche Kompensationsmaßnahmen, weder für den Zugang noch für die Höhe der Kompensation. Beispiel Überbrückungshilfe III: Obwohl das dort geforderte Umsatzminus von 30 Prozent von vielen Unternehme nicht erreicht wird, erleiden diese je nach Geschäftsmodell dennoch existenzbedrohende coronabedingte Ertragseinbrüche.“