Fristverlängerung für neue Kassensysteme
IHK-Präsident Schnabel: „Entlastet Unternehmen und kostet den Staat nichts“
Mannheim, 15. Juli 2020. Betriebe in Baden-Württemberg haben ein halbes Jahr länger Zeit, ihre Kassen auf manipulationssichere Systeme umzustellen. Die Steuerverwaltung wird fehlende Umrüstungen bis 31. März 2021 nicht beanstanden, sofern die Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das hat das baden-württembergische Finanzministerium mitgeteilt. Ursprünglich hätte die Umstellung bis Ende September dieses Jahres erfolgen müssen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar begrüßt diese Entscheidung. „Es ist erfreulich, dass die Landesregierung unseren pragmatischen Vorschlag aufgegriffen hat, die Umsetzungsfrist zu verlängern. Das entlastet die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, kostet den Staat dagegen nichts“, sagt IHK-Präsident Manfred Schnabel. Die Umstellung ist für die Betriebe mit erheblichem Aufwand verbunden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rechnet mit bundesweit einmaligen Kosten von 900 Millionen Euro und nach Einführung mit dauerhaften Kosten von 200 Millionen Euro jährlich.
Voraussetzung der Fristverlängerung ist, dass die Betriebe nachweisen, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte. Das haben Betriebe entsprechend zu dokumentieren, ein Antrag beim Finanzamt ist indes nicht notwendig.