02 |2023

"Wenn der Soli Bestand hat, droht ein Vertrauensverlust"

Paukenschlag aus München: Ende Januar hat der Bundesfinanzhof den Solidaritätszuschlag bestätigt. Dieses Urteil ist ein herber Rückschlag. Denn die Befreiung von 90 Prozent der Steuerzahler machte die Zusatzabgabe weitgehend zu einer Sondersteuer für Unternehmen und Gewerbetreibende – mit entsprechend negativen Folgen für Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Zum einen wurde der Soli als Aufschlag auf die Körperschaftsteuer beibehalten, so dass Kapitalgesellschaften weiter belastet werden. Zum anderen sind vor allem viele Selbständige und Personengesellschaften betroffen.
Auch wenn die Ausgestaltung nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungskonform ist, ändert sich nichts an der negativen Wirkung. Während unsere Wettbewerber wie Frankreich oder die USA Unternehmenssteuern gesenkt haben, hatte die damalige Bundesregierung die Chance auf eine Reform vertan. Bei der Steuerlast von Familienunternehmen liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf dem zweitletzten Platz. Noch gravierender ist, dass die dringend notwendige digitale und ökologische Transformation hohe Investitionen erfordert. Was Unternehmen als Zusatzabgabe an den Staat abführen müssen, nimmt ihnen finanziellen Spielraum für Investitionen. 
Die Befreiung von 90 Prozent der Steuerzahler machte die Zusatzabgabe weitgehend zu einer Sondersteuer für Unternehmen und Gewerbetreibende.
Die Hoffnungen ruhen nun auf dem Bundesverfassungsgericht. Sollte der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form Bestand haben, droht ein erheblicher Vertrauensverlust in staatliches Handeln. Der Soli wurde zeitlich befristet eingeführt, um die Lasten der Wiedervereinigung zu tragen. Die Weiterführung für einen Teil der Steuerpflichtigen über das geplante Ende hinaus, war von diesem Zweck nicht gedeckt.
Auch am Bedarf an sich gibt es erhebliche Zweifel: Die Staatsquote stieg von 2018 bis 2021 um 8,3 Prozentpunkte auf 52,3 Prozent. Statt immer größere Anteile des erwirtschafteten Einkommens für sich zu beanspruchen, sollte der Staat konsumtive Ausgaben reduzieren, um ausreichend Investitionsspielräume zu schaffen. Die Politik muss endlich handeln und die Diskriminierung von Unternehmen sowie insbesondere mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmern beenden. Nur so lässt sich die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts erhalten.