Öffentliches Auftragswesen der EU
Nicht nur innerhalb Deutschlands werden öffentliche Leistungen ausgeschrieben: Der europäische Binnenmarkt ist um ein vielfaches größer, aber auch komplexer. Ausschreibungen aus den EU-Mitgliedsstaaten müssen ab den sogenannten Schwellenwerten grundsätzlich EU-weit öffentlich und digital ausgeschrieben werden.
Die SIMAP ist als das Informationsportal der EU über das öffentliche Auftragswesen in Europa die Einstiegsseite – neben weiteren Veröffentlichungsmedien. Auch rechtlich gibt es einige Unterschiede: Das Europäische Vergaberecht gilt für die angeschlossenen Mitgliedsstaaten. Es enthält zwar keine Rechte und Pflichten für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber und findet erst nach Umsetzung in nationales Recht Anwendung. Verordnungen der EU dagegen gelten direkt in den Mitgliedsstaaten. Dies betrifft zum Beispiel die Höhe der Schwellenwerte, die Verwendung der Standardformulare für Bekanntmachungen oder den CPV-Code. In Abhängigkeit vom Wert eines Auftrags – ohne Umsatzsteuer – gelten unterschiedliche vergaberechtliche Bestimmungen. Das EU-Vergaberecht gilt, sofern der Gesamtwert eines Auftrags oberhalb des so genannten Schwellenwertes liegt. Die Höhe des Schwellenwertes hängt von der Art der zu beschaffenden Leistung sowie von der Art des Auftraggebers ab.
Die europäische Datenbank TED bietet die Möglichkeit nach öffentlichen Ausschreibungen innerhalb der EU zu recherchieren.