Deutschlandticket für 49 Euro – lohnsteuerliche Behandlung
Am 1.Mai 2023 wird das 49-Euro-Ticket eingeführt. Das Deutschlandticket gilt für den öffentlichen Personennahverkehr, ist auf den Regionalverkehr beschränkt und kann im monatlich kündbaren Abonnement bestellt werden.
Zuschüsse für das Deutschlandticket, die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer gewähren, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen, sind nach § 3 Nr. 15 EstG von der Lohnsteuer befreit (Zuschüsse für Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel). Die Steuerbefreiung ist auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt. Die steuerfreien Zuschüsse gem. § 3 Nr. 15 EstG sind auch Sozialversicherungsfrei.
Eine Vereinfachungsregel für über die Aufwendungen steigende Zuschüsse – analog zum 9-Euro-Ticket – ist nicht vorgesehen. Werden höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
Bis Ende des Jahres soll ein BMF-Schreiben zum Deutschlandsticket erscheinen.
Tipp: Nutzen Sie die Zeit bis zum Start des Deutschlandtickets, um die Zuschüsse an den Ticketpreis – sofern gewünscht – anzupassen.
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