Die Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie wird von den Gemeinden auf den Besitz von Grundstücken erhoben. Das neue Landesgrundsteuergesetz gilt seit dem 1. Januar 2025.
Hintergrund der Reform
Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung als verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste bis Ende 2019 eine Neuregelung schaffen. Die bisherige Grundsteuer darf nur noch bis Ende 2024 angewendet werden.
Auf Bundesebene wurde ein neues Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Die Länder erhielten über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, eigene Modelle zu entwickeln. Baden-Württemberg machte davon Gebrauch und verabschiedete am 4. November 2020 das Landesgrundsteuergesetz https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search (LGrStG BW), das ab dem 1. Januar 2025 gilt.
Das Bodenwertmodell Baden-Württemberg
Die neue Grundsteuer B wird nach dem sogenannten modifizierten Bodenwertmodell berechnet. Dieses Modell ersetzt die bisherige Einheitsbewertung und basiert ausschließlich auf zwei Faktoren: Grundstücksfläche und Bodenrichtwert
Die Bebauung des Grundstücks spielt keine Rolle mehr. Dies reduziert die Komplexität und Streitanfälligkeit der Bewertung. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt und sind über das zentrale Informationssystem BORIS-BW abrufbar.
Die Gemeinden können zusätzlich eine Grundsteuer C erheben – für baureife, unbebauter Grundstücke.
Dreistufiges Verfahren zur Steuerermittlung
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten:
- Bewertung der Grundstücke durch das Finanzamt
Grundstücksfläche × Bodenrichtwert = Grundsteuerwert - Berechnung des Steuermessbetrags durch das Finanzamt
Grundsteuerwert × Steuermesszahl - Festsetzung durch die Kommune
Steuermessbetrag × Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer
Das Finanzamt versendet nach der Festsetzung des Wertes, den Grundsteuerwertbescheid und nach der Berechnung des Steuermessbetrags, den Steuermessbescheids. Eine neue Bewertung erfolgt alle sieben Jahre. Die letzte wurde 2023 durchgeführt. Die Gemeinden berechnen die endgültige Steuer und versenden daraufhin einen Grundsteuerbescheid.
Steuermesszahl und Ermäßigungen
Die gesetzlich festgelegte Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille für Grundstücke im Allgemeinen und 0,55 Promille für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke.
Für bestimmte Nutzungen gelten Ermäßigungen wie etwas, 30 Prozent bei überwiegender Wohnnutzung, 25 Prozent bei sozialem Wohnungsbau oder gemeinnützigen Wohnungsunternehmen oder 10 Prozent bei Kulturdenkmälern. Mehrere Ermäßigungen können kombiniert werden.
Beispielrechnung: Gewerbegrundstück in Mannheim
Der aktuelle Grundsteuer B Hebesatz (2025) beträgt für die Stadt Mannheim 365 Prozentpunkte.
Bei einem Gewerbegrundstück von 1.000 m² und einen Bodenrichtwert von 400 €/m² ergibt sich folgende Berechnung:
- Grundsteuerwert: 1.000 m² × 400 € = 400.000 €
- Steuermessbetrag: 400.000 € × 1,3 / 1.000 = 520 €
- Grundsteuer: 520 € × 3,65 = 1.898 € jährlich
Die Zahlung erfolgt quartalsweise oder auf Antrag jährlich.
Einspruch und Musterklagen
Viele Eigentümer haben Einspruch gegen ihre Bescheide eingelegt – insbesondere wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Landesmodells. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwei Musterklage abgewiesen. Gegen beide Urteile wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Urteile vom 11.6.2024, 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23, Az. der Revisionen II R 26/24 und II R 27/24).
Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erfolgen – digital über ELSTER oder schriftlich.
Empfehlungen für Eigentümer und Unternehmen
- Prüfen Sie Ihre Bescheide: Stimmen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert?
- Erwägen Sie, ob Sie Einspruch einlegen wollen und beachten Sie die Einspruchsfrist.
- Informationen nutzen: Aktuelle Bodenrichtwerte erfahren über BORIS-BW. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Finanzministeriums Baden-Württemberg zu finden.
- Erfahren Sie, wie hoch die Hebesätze der Grundsteuer B in der Region der IHK-Rhein-Neckar sind.
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