Mein ELSTER / Mein Unternehmenskonto

Die Internet Portale “Mein Elster“ und “Mein Unternehmenskonto” basieren auf einer Software der Finanzverwaltung. Damit können Existenzgründer und Unternehmen u.a. eine steuerliche Aktivität anmelden, sämtliche Steuererklärungen digital abgeben und mit anderen Behörden digital kommunizieren.

Was ist “Mein ELSTER”?

Die Steuerverwaltung bietet mit dem Programm “Mein ELSTER” eine digitale, personalisierte und barrierefreie Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt. Steuerdaten werden so vollkommen papierlos übermittelt.
Neben Steuererklärungen und Umsatzsteuer-Voranmeldung, ist es auch möglich verschiedene Anträge und Mitteilungen an das Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Alle Formulare lassen sich online ausfüllen. “Mein ELSTER” erlaubt u. a. den Abruf von steuerlichen Belegen oder den elektronischen Antrag auf Fristverlängerung. Arbeitgeber können dadurch die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen. Seit November 2020 werden auch Bescheiddaten für GewSt-Messbescheide und Umsatzsteuerbescheide bereitgestellt.

Wie kann ich “Mein ELSTER” nutzen?

Unter www.elster.de ist eine Registrierung (Erstellung eines Benutzerskonto) möglich. Sie brauchen dafür Ihre steuerliche Identifikationsnummer oder die Steuernummer Ihres Unternehmens. Am Ende der Registrierung erhalten Sie in der Regel eine Zertifikatsdatei, die zusammen mit Ihrem Passwort, die Benutzung Ihres Kontos ermöglicht. Für Unternehmer stehen neben der Zertifikatsdatei noch andere Login-Optionen zur Verfügung. Die Registrierung erfolgt schrittweise. Nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten im Online-Portal, erhalten Sie per E-Mail und Post Ihre Aktivierungsdaten. Mit diesen Daten können Sie sich im Internet authentifizieren. Durch Eingabe Ihrer Aktivierungsdaten erhalten Sie eine Zertifikatsdatei als Download. Die Zertifikatsdatei verwenden Sie jedes Mal um an Ihr Benutzerkonto zu gelangen.

Kann ich eine Steuernummer durch “Mein ELSTER” beantragen?

Ja. Seit 1. Januar 2021 sind natürliche und juristische Personen dazu verpflichtet innerhalb eines Monats nach der Eröffnung eines Gewerbebetriebes, den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ bei ihrem zuständigen Finanzamt ohne Aufforderung in elektronischer Form zu übermitteln. Nach Prüfung der Unterlagen bekommen sie vom Finanzamt ihre Steuernummer mitgeteilt

Kann ich meine Steuerklärung mit einem anderen Programm ausfüllen?

Ja. Es gibt verschiedene gewerblichen Software-Produkte, die ELSTER unterstützen. Die Übermittlung der Steuererklärung muss elektronisch durch “Mein ELSTER” erfolgen. Eine Einreichung der Steuererklärung per Post ist für Selbständige und Gewerbetreibende, für Haupt- oder Nebenberufler, grundsätzlich nicht mehr möglich. Auch Steueranmeldungen müssen elektronisch erfolgen.

Kann ich Belege auch unterjährig hochladen?

Ja. Seit 28.Februar 2023 gibt es die neue App “Mein Elster“. Mit dieser App, die mit dem Benutzerkonto bei “Mein Elster“ verknüpft werden kann, können unterjährig Belege, die für die Steuererklärung relevant sind, hochgeladen und digital aufbewahrt werden.

Was ist “Mein Unternehmenskonto”?

Durch das Internet Portal “Mein Unternehmenskonto” wird die digitale Kommunikation zwischen Unternehmen und Verwaltung ermöglicht. Über ein deutschlandweit einheitliches Konto erhalten Unternehmen den Zugang zu einer Vielzahl an Verwaltungsportalen.

Kann ich die Elster-Zertifikatsdatei für “Mein Unternehmenskonto” verwenden?

Für die Nutzung von “Mein Unternehmenskonto” wird ein Elster-Organisationszertifikat benötigt. Es kann eine Verknüpfung zwischen dem persönlichen Elster-Zertifikat und dem Elster-Organisationszertifikat erstellt werden. Organisationen können auch mehrere Organisationszertifikate, z.B. für verschiedene Mitarbeiter, bekommen.

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Steuererklärung?

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung unterstützt Sie der Steuerchatbot der baden-württembergischen Finanzverwaltung. Zum Chatbot.