FAQs zum Schlichten

Zusammen mit der IHK Karlsruhe und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe haben wir eine Schlichtungsstelle für handelsrechtliche Streitigkeiten eingerichtet. Vor der Schlichtungs- und Mediationsstelle können Streitigkeiten bereinigt werden, die sich aus der geschäftlichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Außerdem kann sie bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften angerufen werden.

Verhandeln statt Klagen

Das Verfahren vor der Schlichtungs- und Mediationsstelle dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Parteien erarbeiten mit Hilfe der Moderation durch einen neutralen Dritten, dem Schlichter oder Mediator, eine einvernehmliche Problemlösung. Nur Streitigkeiten aus dem Geschäftsleben sind vor der Schlichtungsstelle zugelassen. Das Verfahren ist freiwillig, vertraulich und nicht öffentlich. Es bietet die Chance den Konflikt zu lösen, lässt aber im Fall des Scheiterns auch den Weg zum Gericht offen.

Gemeinsam Gewinnen

Die Vertragspartner begreifen sich im Konflikt häufig als Gegner und geraten somit in das Dilemma eines sich immer weiter aufbauenden Streits. Viel zu oft geraten am Ende die Gründe des Streits in den Hintergrund. Es geht nur noch darum, über die andere Partei zu obsiegen. In der Schlichtung wird ein Weg gesucht, aus diesem Verhandlungsdilemma herauszukommen und eine einvernehmliche Lösung für die Konfliktursachen zu finden.

Geschäftspartner erhalten

Am Ende eines Gerichtsprozesses gehen die ehemaligen Vertragspartner nicht nur als Sieger und Verlierer, sondern auch weiterhin als Gegner auseinander. Eine weitere Zusammenarbeit ist nicht mehr vorgesehen. Ziel der Schlichtung ist dagegen, die Verständigung der Konfliktpartner. Sie sollen sich auch nach Beendigung des Streits gut in die Augen schauen und miteinander Geschäfte machen können.

Einvernehmliche Vertragsgestaltung

Gerichte sind an das Gesetz gebunden. Haben die Parteien im Vertrag über einen Punkt keine Vereinbarung getroffen, so greift im Streitfall das Gesetz. Gerichtliche Urteile gehen so manchmal an den Bedürfnissen der Praxis im Einzelfall vorbei. Viele gesetzliche Vorschriften sind aber dispositiv, das heißt, es kann auch eine andere Regelung im Vertrag getroffen werden. Im Schlichtungsverfahren suchen die Parteien maßgeschneiderte Lösungen für ihren Streit. Der Maßstab der Lösung ist nicht automatisch an das Gesetz gebunden, sondern orientiert sich an den Bedürfnissen der Vertragspartner.

Schnell, Unbürokratisch, Kostengünstig

Auch wenn in Deutschland Gerichtsverfahren im Durchschnitt schneller abgeschlossen werden als in anderen Ländern, brauchen sie dennoch ihre Zeit. Gerichtsverfahren sind an viele starre Regeln und Fristen gebunden, die einzuhalten sind. Diese Regeln haben gute Gründe, aber sie brauchen Zeit, werden oft als Formalismus empfunden und kosten eine Menge Geld. Im Geschäftsleben ist es besonders wichtig, schnell eine Lösung zu finden, um den weiteren Ablauf eines Projektes oder die Geschäftstätigkeit nicht länger zu blockieren. Sind die Parteien bereit, eine einvernehmliche Lösung für ihren Streit zu suchen, so steht es ihnen frei, für die Streitbeilegung ihre eigenen Regeln aufzustellen. Bei der Schlichtung liegt die Verfahrensgestaltung in der Hand der Parteien.

Spezielle Sachkunde der Schlichter

Im Gerichtsverfahren entscheidet der Geschäftsverteilungsplan des Gerichtes, welcher Richter den Streitfall entscheidet. Dadurch wird verhindert, dass von irgend einer Seite Einfluss auf die Besetzung des Richters genommen werden kann. "Justitia ist blind". Manchmal dadurch auch für die Bedürfnisse des Einzelfalls. Im Schlichtungsverfahren liegt die Auswahl des Schlichters in der Hand der Parteien. Es liegt an ihnen, einen Schlichter zu bestimmen, der sich auch mit den besonderen Bedingungen und Eigenheiten der Branche auskennt. Eine sachgerechte Lösung kann so gefunden werden.

Vertraulichkeit

Gerichtsverfahren sind öffentlich. Unterlagen müssen offen gelegt werden und im Falle des Unterliegens empfindet dies der Verlierer häufig als öffentlichen Gesichtsverlust. Schlichtung ist vertraulich. Was in der Schlichtung gesagt wird, bleibt vertraulich und kann auch in einem späteren Gerichtsverfahren nicht eingebracht werden. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen.

Rechtsweg bleibt offen

Finden die Parteien keine einvernehmliche Lösung, so steht ihnen der Gang zu den Gerichten weiterhin offen.