FAQs zur Mediation

Streitigkeiten aus dem geschäftlichen Alltag kostengünstig und schnell beilegen, dafür gibt es eine gemeinsame Mediations- und Schlichtungsstelle bei der IHK Rhein-Neckar, der IHK Karlsruhe und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Unternehmen der Region wird neben der klassischen Schlichtung auch ein einfaches und kostengünstiges Mediationsverfahren angeboten.

Was ist der Unterschied zwischen Mediation und Schlichtung?

Sowohl die Mediation als auch die Schlichtung sind Verfahren, mit denen Unternehmer ohne richterliche Hilfe mittels einer neutralen Person eine Streitigkeit beilegen können. Das Schlichtungsverfahren bei der IHK wird von einem Juristen geleitet. Dieser stammt in aller Regel aus einem Unternehmen oder einer Wirtschaftskanzlei. Er hört sich die unterschiedlichen Positionen der Unternehmen an und schlägt eine Einigung vor. Diese unterschreiben die Unternehmen, wenn sie damit einverstanden sind. Rein rechtlich wirkt die Einigung wie ein Urteil, das anschließend vollstreckt werden kann. Eine Stufe darunter ist das Mediationsverfahren angesiedelt. Der neutrale Mittler heißt Mediator und muss kein Jurist sein. Vielmehr kann Mediator auch ein Unternehmer sein, der eine entsprechende fachliche Qualifikation besitzt. Der Mediator begleitet die streitenden Unternehmen und unterstützt sie bei der Beilegung der Auseinandersetzung ohne unbedingt selbst einen Einigungsvorschlag zu präsentieren. Am Ende steht eine vertragliche Absprache der Unternehmen, womit der Streit beigelegt wird.

Was sind die Voraussetzungen für eine Mediation?

Im Prinzip gibt es gar keine förmlichen Voraussetzungen. Da die Mediation immer auf Gegenseitigkeit beruht, kann keiner alleine eine erfolgreiche Mediation durchsetzen. Am einfachsten ist es, wenn die Unternehmer schon bei Beginn ihrer Geschäftsbeziehung regeln, dass im Falle eines Streits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, eine Mediation bei der IHK durchgeführt wird. Die Regelung sollte schriftlich festgehalten werden, beispielsweise als Anhang zu einem Vertrag. Wie kann man eine Mediation einleiten? Entweder ein Unternehmer oder beide schreiben die IHK an, mit der Bitte ein Mediationsverfahren durchzuführen. Es muss kurz dargestellt werden, um was es geht. Außerdem empfiehlt es sich, der IHK gleich mitzuteilen, ob sie von sich aus einen neutralen Mediatir benennen soll.

Wie läuft eine Mediation ab?

Zunächst hört sich der Mediator bei einem gemeinsamen Termin beide Seiten an. Er gibt den Unternehmern Hinweise und Anregungen für eine Lösung. An dieser Stelle ist der persönliche und wirtschaftliche Sachverstand des Mediators gefordert. Die Gespräche sind vertraulich.

Wie lange dauert die Mediation?

Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht eine vertragliche Grundlage, die die streitenden Unternehmer selbst entwickelt haben. Entsprechend groß ist deshalb auch die Akzeptanz und damit die Wahrscheinlichkeit, dass sich später jeder an die Abmachung hält. Wie lange eine Mediation dauert hängt davon ab, wie schwierig der Sachverhalt ist und wie verhärtet die Fronten sind. In der Regel muss man ein bis zwei Monate einplanen.

Was sind die Vorteile der Mediation?

Die Gespräche sind vertraulich. Anders ist das vor Gericht. Dort ist die Öffentlichkeit in der Regel nicht ausgeschlossen. Erst recht gilt dies für das Urteil am Ende, das in manchen Fällen sogar in der Presse erscheint. Es gibt keine langen Berufungs- und Revisionsverfahren. Dadurch dass die Unternehmer gemeinsam eine Lösung suchen, ist die Akzeptanz am Ende auch größer als bei einem Urteil. Berufung und Revision, die einen Rechtsstreit in die Länge ziehen, gibt es nicht. Die Unternehmen bekommen den Mediator, der zu ihnen am besten passt. Bekanntlich kann man seinen Richter nicht aussuchen. Den Mediator können die Unternehmen selbst bestimmen oder durch die IHK auswählen lassen. Es ist sogar möglich, den Mediator zwischendrin auszuwechseln, wenn das erforderlich ist. Schließlich ist die Mediation kostengünstig. In der Regel kostet ein Mediationsverfahren nicht mehr als 1.000 Euro. Diese Kosten teilen sich die Unternehmer am Ende.

Was sind klassische Beispiele?

Die Fälle, bei denen eine Mediation sinnvoll ist, sind vielfältig. Im unternehmerischen Umfeld sind es meistens Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag stehen, so beispielsweise, wenn ein Gesellschafter sich zur Ruhe setzt und Abfindung verlangt. Eine weitere Quelle für Auseinandersetzungen sind Lieferungen, die nicht die vereinbarte Qualität oder Quantität haben. Meistens wurden auf beiden Seiten bereits Sachverständige beauftragt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt sind. Die Mediation eignet sich auch bei Streitigkeiten in Familienunternehmen, wenn dort die Emotionen hochkochen. In allen diesen Beispielen ist die Lage oft völlig verfahren und kann mit einer nüchternen juristischen Analyse nicht zufriedenstellend gelöst werden. Es gibt, wenn man alles in Ruhe betrachtet, keinen Grund, die Mediation außen vor zu lassen. Bei Fragen steht die IHK Rhein-Neckar gerne mit Rat zur Seite. 
Sie haben Interesse als sich als Mediator/-in zur Verfügung zu stellen? Erkundigen Sie sich bei uns nach den Voraussetzungen!