Visa für deutsche Geschäftsreisende nach Russland

Für die Einreise in die Russische Föderation wird ein Visum benötigt. E-Visa nach Russland sind zurzeit wieder möglich. Einzelne Bestimmungen des Visa-Erleichterungsabkommens wurden aufgehoben. Bitte beachten Sie vor Beantragung eines Visums die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Hinweis

Bitte beachten Sie: Diese Seite stellt Informationen zum Visum nach Russland zur Verfugung. Die IHK Rhein-Neckar ist kein Dienstleister für die Erlangung des Visums.

Russland-Visum beantragen

Für deutsche Staatsangehörige besteht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise sowie bei Transitreisen Visumspflicht. Das Visum muss vor der Einreise elektronisch oder über das von der Russischen Föderation beauftragte Visazentrum in Deutschland beantragt werden.
Visa-Gebühren:
  • Gebühr für eine Bearbeitungszeit von ein bis drei Werktagen (dringende Fälle) 
    • einmalige Einreise: 148 Euro
    • zweimalige Einreise: 236,50 Euro
    • mehrfache Einreise: 443 Euro
  • Gebühr für eine Bearbeitungszeit von vier bis 20 Werktagen
    • einmalige Einreise: 74,50 Euro
    • zweimalige Einreise: 119 Euro
    • mehrfache Einreise: 222 Euro
Zudem wurde die Befreiung der Visumgebühr für enge Familienangehörige aufgehoben.

E-Visa für Russland

Seit dem 1. August 2023 können deutsche Staatsangehörige wieder ein E-Visum nach Russland beantragen. Der Antrag wird auf der dafür eingerichteten Webseite des russischen Außenministeriums oder in der mobilen App eingereicht, die au dieser Website heruntergeladen werden kann. .
Mit dem E-Visum ist nur eine einmalige Einreise in die Russische Föderation für maximal 16 Tage inklusive An- und Abreise möglich. Nach Ablauf des E-Visums kann beantragt werden, nachdem das alte genutzt worden ist. Nach Ausstellung ist das E-Visum 60 Tage lang gültig. Der Antrag kann frühestens 40 Tage und spätestens vier Tage vor Beginn der Reise gestellt werden.
Für die Beantragung des E-Visums ist kein Einladungsschreiben oder sonstiges Dokument über den Zweck des Aufenthalts erforderlich. Die Einreise ist nur über bestimmte Grenzübergänge möglich. Diese sollten vorab geprüft werden.

Dokumente und Unterlagen zur Visabeantragung

Folgende Dokumente werden bei der Beantragung benötigt:

E-Visum

  1. Reisepass (gültig für weitere sechs Monate)
  2. Foto der Passseite mit persönlichen Daten im JPEG-Format
  3. Passbild im JPEG-Format
  4. Krankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen

Geschäfts-Visum

  1. Reisepass (gültig für weitere sechs Monate)
  2. Visum-Antrag
  3. Passbild
  4. Krankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen
  5. Garantie der Rückkehrwilligkeit durch den Arbeitgeber
  6. Einladung des russischen Außenministeriums oder den Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellte förmliche Einladung oder Entscheidung des russischen Außenministeriums.
  7. Unternehmer und Organisationsvertreter benötigen ein schriftliches Ersuchen der einladenden russischen Organisation (juristische Person, Unternehmen, Organisation, Behörden, Firmen sowie deren Filialen) im Original oder in Kopie mit folgenden Angaben:
    • zu einladende Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Nummer des Ausweispapiers, Zeitraum und Zweck der Reise, Häufigkeit der Einreise, Reiseroute
    • zur einladenden Organisation: vollständige Bezeichnung und Anschrift dieser juristischen Person, die Steueridentifikationsnummer, Register- und Anmeldungsnummer, Name und Funktionen des Unterzeichners, Unternehmenssiegel
Das Visum muss in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig, München (Termine nur online buchbar) oder durch das Visazentrum rechtzeitig vor der Reise beantragt werden.

Anmeldung nach Einreise/Migrationskarte

Wenn der Aufenthalt in der Russischen Föderation oder einer einzelnen Stadt sieben Tage überschreitet, besteht eine Anmeldepflicht nach der Einreise.
In diesem Fall muss die einladende Person oder Organisation die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde anzeigen. Als Einlader/ Gastgeber wird die Person oder Organisation bezeichnet, die das Visum beschafft hat und auch unter “einladende Organisation” im Visum aufgeführt ist. 
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