Tunesien: Erweiterte Importvorschriften
Bei der Einfuhr von Waren nach Tunesien müssen zusätzliche Vorschriften beachtet werden, insbesondere bei der Vorlage von Dokumenten. Für bestimmte Waren sind "Free Sales Certificates" notwendig.
Erforderliche Dokumente
Bei der Einfuhr von bestimmten Waren nach Tunesien (vorwiegend Konsumgüter) werden folgende Dokumente verlangt:
- eine Rechnung, die direkt von der ausführenden Fabrik/Hersteller ausgestellt wurde
- eine von einer offiziellen Stelle des Ausfuhrlandes ausgestellte Bescheinigung über die Rechtspersönlichkeit der Fabrik und die ihr erteilte Lizenz zur Ausübung ihrer Tätigkeit (Gewerbeschein)
- ein Nachweis, dass die Fabrik über ein Qualitätskontrollsystem verfügt
- eine Liste der Arten von Produkten, die importiert werden sollen
- den Namen der Handelsmarke des Produkts und den Namen der in Lizenz hergestellten Marke
- ein Muster des Etiketts für die zu importierenden Produkte
- Dokumente und Berichte, die bestätigen, dass die Qualität der eingeführten Waren den geltenden geltenden Merkmalen entspricht
- eine Bescheinigung über den freien Verkauf (free sales certificate/certificate de vente libre), die von einer offizielle Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde
Die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) kann Free-Sales-Zertifikate entweder in Form einer Eigenerklärung des Unternehmens auf dem Firmenbriefbogen des Unternehmens bestätigen oder eine Bescheinigung über die Zuständigkeit anderer Behörden ausstellen, sofern eine amtliche Freiverkehrsbescheinigung vorliegt.
Ausnahmen
Von dieser Maßnahme ausgenommen sind:
- Importe des Staates und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen
- Rohstoffe und Halbfertigprodukte , die für den Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerkssektor bestimmt sind
- Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Ausrüstung und Ersatzteile, die für die Tätigkeit von Industrieunternehmen erforderlich sind
- Ausrüstungen für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien
- Einfuhren ohne Zahlung oder Transfer von Währung
- Importe von Einrichtungen, die von Steuerbefreiungen profitieren: z.B. Botschaften, Internationale Organisationen etc.
- Einfuhren, die gemäß Erlass 1743 vom 29. August 1994 von Außenhandelsmaßnahmen befreit sind
- Postpakete
Die notwendigen Dokumente für die Einfuhr von Konsumgütern nach Tunesien finden Sie in der Datenbank Access2Markets.
Je nach Art der Ware sind diese Dokumente vom Importeur folgenden Behörden in Tunesien vorzulegen:
- Ministerium für Handel und Exportentwicklung
- Ministerium für Industrie, Bergbau und Energie
- Nationale Instanz für die gesundheitliche Sicherheit von Lebensmitteln
Kontakt AHK Tunesien
Weitere Informationen erteilt die AHK Tunesien Kontakt: