Export nach Indien: Gebrauchtmaschinen
Die Einfuhr von Gebrauchtwaren nach Indien ist nicht ohne Weiteres möglich. Erfahren Sie, was Sie hierbei beachten müssen.
Für die Einfuhr von Gebrauchtwaren ist grundsätzlich eine Genehmigung des Directorate General of Foreign Trade (DGFT) erforderlich. Ausgenommen sind gebrauchte Investitionsgüter (capital goods) inklusive instandgesetzte Ersatzteile sowie solche Gebrauchtwaren, die durch entsprechenden Eintrag in der Einfuhrliste bzw. durch Notification/Notice des DGFT einfuhrfähig sind.
Für instandgesetzte Ersatzteile und Gebrauchtmaschinen ist durch ein sogenanntes Chartered Engineer Certificate (CEC) nachzuweisen, dass die Nutzungsdauer des gebrauchten Ersatzteils bzw. der gebrauchten Maschine mindestens 80 Prozent des entsprechenden neuwertigen Teils entspricht. Das CEC muss von einer von der indischen Regierung zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle im Exportland ausgestellt werden.
Darüber hinaus wird das CEC als Grundlage zur Ermittlung des Zollwerts bei der Einfuhr von Gebrauchtmaschinen genutzt.