Export nach Indien: Dokumentationspflicht
Indische Unternehmen sind verpflichtet, bei Überweisungen an ausländische Unternehmen einen Nachweis der Existenz dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Dokumente zum Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit (Ansässigkeitsbescheinigung) sind unabhängig von den Aus- und Einfuhrdokumenten erforderlich.
Folgende Dokumente werden verlangt:
- Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate (TCR))
- Formular 10F (Form 10F)
- No-Permanent Establishment Erklärung (No PE-Declaration)
Vorlagen zu den Formularen und Ausfülltipps erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Die Formulare 10F und die No-Permanent Establishment Erklärung sind Selbstauskünfte, die in der Regel der indische Geschäftspartner anfragt. Das Formular 10F muss seit dem 1. Oktober 2023 über das Portal der indischen Finanzverwaltung hochgeladen werden. Die Dokumente müssen zu Beginn des indischen Finanzjahres am 1. April jeweils erneuert werden.