UIT-Nummer im Straßengüterverkehr
Waren, die nach Rumänien eingeführt oder aus Rumänien ausgeführt werden, müssen seit dem 15. Dezember 2023 über das System “RO e-Transport” bei der rumänischen Zollbehörde angemeldet und durch eine sogenannte UIT-Nummer begleitet werden.
Registrierungspflicht und Ablauf
Die Registrierungspflicht liegt bei dem in Rumänien steuerpflichtigen Unternehmen, das die Ware ein- oder ausführt. Über das System RO e-Transport müssen die Waren angemeldet werden und eine UIT-Nummer beantragt werden.
Die UIT-Nummer kann maximal drei Tage vor dem Transport beantragt werden und muss allen Beteiligten, CMR, Spediteur, Käufer/ Verkäufer, Händler vor Warenversand mitgeteilt werden. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist sie maximal 15 Tage gültig. Änderungen müssen vor Grenzübertritt im System aktualisiert werden.
Betroffene Waren
Die Registrierungspflicht gilt grundsätzlich für alle Produktlieferungen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen ab 2,5 Tonnen zugelassenem Gesamtgewicht sowie bei Vorliegen einer der beiden Eckdaten: Fracht über 500 Kilogramm Bruttogewicht und Warenwert von mehr als 10.000 Lei (rund 2.000 Euro).
Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Kurierdienste durch zugelassene Postdienstleister in Postpaketen mit einem Höchstgewicht von 31,5 Kilogramm.
Bußgelder
Seit dem 1. Juli 2024 wird die Nichteinhaltung der Registrierungspflicht sanktioniert.
Für Unternehmen, die als Authorised Economic Operator (AEO) zertifiziert sind und keine Güter mit hohem Steuerrisiko befördern, wurde die Sanktionsfrist bis zum 1. Januar 2025 verlängert. Es empfiehlt sich dennoch, bereits jetzt die UIT-Nummer bei dem rumänischen Geschäftspartner vor dem Warentransport einzufordern, weil lediglich die Sanktionierung teilweise verschoben wurde, aber nicht die Registrierungspflicht.
Veranstaltungshinweis
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