Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

Arbeitsleistungen, die in der Schweiz ausgeführt werden (Montage, Reparatur etc.) sind in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn der jährliche Weltumsatz höher ist als 100.000 CHF. Falls Sie in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden, müssen Sie einige Anforderungen erfüllen.

Steuernummer

Der Steuerpflichtige muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Schweizer Steuerverwaltung melden und eine Steuernummer beantragen.

Fiskalvertreter

Um die Steuernummer zu beantragen, benötigen Sie eine Fiskalvertretung. Als Fiskalvertreter kann eine natürliche oder juristische Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz auftreten. Dieser übernimmt als Stellvertretung die Pflichten der steuerpflichtigen Person, haftet jedoch nicht für die Steuerschuld.

Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung kann entweder in Form einer Bankbürgschaft oder in Form einer Bareinzahlung auf das Konto der Schweizerischen Steuerverwaltung erfolgen. Die Sicherheitsleistung liegt bei drei Prozent des erwarteten steuerbaren Inlandsumsatzes (ohne Exporte). Der Mindestbetrag liegt bei 2.000 CHF und der Höchstbetrag bei 250.000 CHF.

Steuerabrechnungen

Diese müssen in der Regel vierteljährlich eingereicht werden.

Höhe der Umsatzsteuer

Der Normalsatz liegt seit dem 1. Januar bei 8,1 Prozent, der reduzierte Satz beträgt 2,6 Prozent. Arbeitsleistungen unterliegen dem dem Normalsatz.

Nicht in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten

Nicht unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen hingegen reine Beratungsleistungen. Diese unterliegen der sogenannten Bezugssteuer, d.h. die Steuerpflicht wird auf den Leistungsempfänger übertragen.
Bei IT-Dienstleistungen wird unterschieden, ob es sich bei dem Kunden um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt.
IT-Dienstleistungen an Unternehmen unterliegen der Bezugssteuer, d.h. die Steuerpflicht wird auf den Leistungsempfänger übertragen.
IT-Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, sind in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, sobald der jährliche Weltumsatz des Dienstleistungserbringers höher ist als 100.000 CHF.
Ausführliche Informationen zur Steuerpflicht für ausländische Unternehmen finden Sie auf der Webseite Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.
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