Italien – Arbeitseinsätze von Mitarbeitern

Mitarbeiter, die für kurzfristige Einsätze nach Italien entsandt werden, müssen beim italienischen Arbeitsministerium gemeldet werden. Das entsendende Unternehmen muss außerdem sicherstellen, dass die in Italien geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Im ersten Schritt müssen Sie sich als Entsendeunternehmen beim italienischen Arbeitsministerium registrieren, um die Zugangsdaten für das Entsendeportal zu erhalten. Hier finden Sie eine Anleitung auf Englisch (Registerkarte “Accessso Cittadino Estero”, “English Guide”).
Sobald Ihr Konto freigeschaltet wurde, können Sie sich auf der gleichen Seite (Registerkarte “Accesso Cittadino Estero”, “Utente Estero”) einloggen.
Im nächsten Schritt wird ein Unternehmensprofil angelegt. Dafür ist eine digitale Unterschrift des Firmenvertreters oder Projektverantwortlichen notwendig.
Sobald das Profil angelegt ist, können die Entsendemeldungen (UNI Distacco UE) über das Meldeportal vorgenommen werden. Die Meldung muss bis spätestens 24:00 Uhr vor dem ersten Einsatz erfolgen
Vor Ort muss ein Ansprechpartner benannt werden, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Wohnsitz in Italien für den Empfang und die Übersendung von Akten und Dokumenten seitens der italienischen Arbeitsbehörde
2. Vertretungsberechtigung mit den italienischen Sozialpartnern, zum Beispiel im Fall einer Kontrolle vor Ort, zu verhandeln.
Sollten Sie einem der entsandten Mitarbeiter die Aufgabe des Vertreters übertragen, müssten Sie sicherstellen, dass Sie über eine postalische Adresse in Italien verfügen, da ansonsten Kommunikationen der Arbeitsbehörde an Ihren Kunden in Italiens geschickt werden.
Darüber hinaus müssen, während der Entsendung und zwei Jahre nach Beendigung der Entsendung, folgende Unterlagen aufbewahrt werden:
  • Arbeitsvertrag samt Übersetzung in italienischer Sprache,
  • Lohnzettel,
  • Stundenzettel, aus denen Anfang, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit hervorgehen,
  • Nachweise über die Zahlung der Gehälter oder gleichwertige Unterlagen,
  • Zertifikat über die anzuwendenden Sozialversicherungsvorschriften.
Zudem ist das entsendende Unternehmen verpflichtet, einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen, welcher befugt ist, mit den Sozialpartnern zu verhandeln.
Während des Einsatzes in Italien müssen die dort geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften insbesondere hinsichtlich bezahltem Jahresmindesturlaub und Mindestlohn eingehalten werden.
Am 30. Juli 2020 wurde die EU- Entsenderichtlinie in italienisches Recht umgesetzt. Danach müssen entsendende Unternehmen, die in Italien geltenden Tarifverträge einhalten, wenn sie Dienstleistungen in Italien erbringen. Hier gelangen Sie zur Übersicht mit den in Italien geltenden Tarifverträgen.
Die Deutsch-Italienische Industrie- und Handelskammer (AHK Italien) unterstützt deutsche Unternehmen dabei die Meldepflichten zu erfüllen und fungiert auch als Ansprechperson bzw. Vertreter vor den italienischen Behörden:
Frau Carolina Pajé
Telefon +39 02 398009 53
E-Mail paje@deinternational.it.
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