Datenaustausch zwischen Deutschland und Korea

Sie erbringen eine Dienstleistung in Korea, liefern Ihre Waren dorthin oder unterhalten eine Niederlassung in Korea? So können Sie personenbezogene Daten rechtssicher übermitteln.

Datenschutz in Korea

Korea verfügt über ein strenges Datenschutzgesetz. Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in Korea ist das “Personal Information Protection Act” (PIPA). Es sieht ähnliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor wie in den EU-Mitgliedsstaaten. Im Rahmen des PIPA sind personenbezogene Daten bestimmte Informationen, die die Identifizierung von Personen auf leichte Weise oder in Kombination mit verschiedenen Informationen ermöglicht (z. B. wie Name, Adresse oder Bild).
Am 15. März 2024 traten neueste Änderungen in der Vollstreckungsverordnung des PIPA in Kraft. Im April veröffentlichte die koreanische Datenschutzkommission “Personal Information Protection Commission“ (PIPC) die “Guidelines on Applying the Personal Information Protection Act to Foreign business operators”. Sie dient ausländischen Unternehmen als Leitfaden für die Einhaltung von bestimmten Regeln im Rahmen des PIPA. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 den Angemessenheitsbeschluss für die Übermittlung personenbezogener Daten nach Korea angenommen. Damit garantiert Korea für personenbezogene Daten aus der EU, die an Unternehmen und Behörden in Korea übermittelt werden, ein vergleichbares Schutzniveau wie die EU. Unternehmen brauchen keine gesonderte Genehmigung für die Übermittlung solcher Daten.