Geschäftsreise nach Japan

Sie reisen nach Japan, um Ihre Geschäftspartner zu besuchen, an einer Messe teilzunehmen oder eine Maschine zu installieren? Wir erklären, was bei einem geschäftlichen Kurzaufenthalt in Japan zu beachten ist.

Visumfreie Einreise

Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum
  • wenn der Aufenthalt geschäftlichen Zwecken dient
  • nicht länger als 90 Tage beträgt und
  • in Japan keine Gehaltszahlung erfolgt.

Montage und Inspektionen

Grundsätzlich ist für einmalige Inspektions-, Montage- und Wartungsarbeiten kein Visum erforderlich. Allerdings müssen unter Umständen besondere Regelungen beachtet werden, wie etwa die “Construction License”. Bei wiederholten oder andauernden Tätigkeiten empfiehlt sich die vorherige Beantragung eines Arbeitsvisums zur Vermeidung von Problemen bei Betriebs- und Baustellenkontrollen (“Engineer Visa”).