Entsendung – Montageaufenthalte in China
Eine Entsendung in der VR China liegt vor, wenn eine gewöhnlich in Deutschland beschäftigte Person vorübergehend nach China entsendet wird – stets unter der Voraussetzung, dass der Einsatz auf Weisung des deutschen Arbeitgebers erfolgt.
Wann wird ein Visum benötigt?
Für Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen sowie für Baustellenaufsicht von mehr als 30 bis zu 90 Tagen wird das M-Visum (Geschäftsvisum) benötigt. Dieses Visum sollte vor der Einreise bei der chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland oder beim "Visa Application Service Center“ beantragt werden.
Hinweis: Bei kurzfristigen Aufenthalten, einschließlich geschäftlicher Tätigkeiten, können deutsche Staatsangehörige visumsfrei nach China einreisen. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Gibt es Meldepflichten?
Ja, Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einreise in China beim zuständigen "Public Security Bureau“ (Einreise- und Ausreiseverwaltung) für ihren Wohnort anmelden. Wenn der Mitarbeitende in einem Hotel untergebracht ist, übernimmt das Hotel die Anmeldung.
Welches Arbeitsrecht gilt während des Auslandseinsatzes?
Für entsandte Beschäftigte gilt während des gesamten Aufenthalts in China das chinesische Arbeitsrecht. Dies bedeutet, dass neben den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber auch lokale gesetzliche Bestimmungen wie Höchstarbeitszeit, Überstundenvergütung, Urlaubsansprüche und Arbeitssicherheit strikt eingehalten werden müssen. Es ist ratsam, vor Beginn des Auslandseinsatzes eine Entsendevereinbarung zusätzlich zum bestehenden deutschen Arbeitsvertrag abzuschließen, um die spezifischen Bedingungen der Entsendung zu regeln.
Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und China?
Ja, das Abkommen gilt seit 2002 und schützt vor doppelter Beitragszahlung. Nach dem Territorialitätsprinzip sind Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich nur in dem Land zu entrichten, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Entsandte Mitarbeitende müssen zusätzlich Beiträge für die Kranken- und Unfallversicherung in China leisten. Diese Versicherungen sind verpflichtend, auch wenn bereits eine Absicherung in Deutschland besteht.
Ab wann können steuerliche Konsequenzen eintreten?
Dauert die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mehr als 183 Tage, können die chinesischen Steuerbehörden dies als Begründung einer lokalen Betriebsstätte werten. Das reformierte Doppelbesteuerungsabkommen von 2014 zwischen Deutschland und China bringt allerdings für Montageaufenthalte Erleichterung. Der Ausdruck Betriebsstätte umfasst eine Bauausführung oder Montage nur, wenn die Dauer dieser Tätigkeit zwölf Monate überschreitet. Bei einer längeren Entsendung ist es generell ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die besten Optionen für den Arbeitsvertrag zu klären und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.