EU-China: Strafzölle auf chinesische Elektroautos

Im Oktober 2023 leitete die EU-Kommission eine Antidumpinguntersuchung gegen batteriebetriebene Elektroautos aus China ein. Sie kündigte nun an, vorläufige Zölle zusätzlich zu dem bestehenden Einfuhrzoll von zehn Prozent zu erheben. China reagiert mit Gegenmaßnahmen.

Hintergrund

Die EU-Kommission (Durchführungsverordnung: (EU) 2024/1866) kündigte vorläufige Antisubventionszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit Ursprung in China an. Vorläufige Ausgleichszölle liegen je nach Hersteller zwischen 17,4 und 37,6 Prozent.
  • BYD: 17,4 Prozent
  • Geely: 19,9 Prozent
  • SAIC: 37,6 Prozent
  • für andere Unternehmen, die bei der Untersuchung kooperiert haben, gilt der durchschnittliche Zollsatz von 20,8 Prozent
  • andere Unternehmen, die nicht kooperiert haben: 37, 6 Prozent

Vorläufige Zölle

Die vorläufigen Zusatzzölle gelten seit dem 5. Juli 2024 für höchstens vier Monate. Allerdings werden diese noch nicht erhoben. Sie werden erst rückwirkend ab Juli einbehalten, wenn bis Anfang November der Dialog zwischen der EU und China zu keiner anderweitigen Lösung führt und sich die EU auf die Einführung definitiver Zölle einigt. Hierüber informiert die EU-Kommission detailliert.

Gegenmaßnahme

Das chinesische Handelsministerium MOFCOM hat bereits im Januar eine Antidumpinguntersuchung gegen Branntwein aus der EU eingeleitet.
Eine weitere Antidumpinguntersuchung zu den Einfuhren von Schweinefleisch und Schweinenebenprodukten mit Ursprung in der EU wurde veranlasst. Sie läuft seit dem 17. Juni 2024 und soll am 17. Juni 2025 enden. Die Untersuchung kann unter bestimmten Umständen um sechs Monate verlängert werden.
Betroffene Warentarifnummern sind:
02031110, 02031190, 02031200, 02031900, 02032110, 02032190, 02032200, 02032900, 02063000, 02064100, 02064900, 02091000, 05040011, 05040014, 05040029, 05040090