Achtung vor dubiosen Geschäftspraktiken und Betrug
Seit Jahren gibt es immer wieder Betrügereien im China-Geschäft, wobei es auch zu konkreten Schadensfällen kommt. Nachfolgend einige Beispiele typischer Betrugsmethoden sowie Tipps, woran Sie unseriöse Anfragen erkennen und welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen können.
Täuschungsversuche sind leider keine Seltenheit
Insbesondere in Zeiten eingeschränkten Reisens und geringerem persönlichen Kontakt sind betrügerische Geschäftsanfragen oft nur schwer von seriösen zu unterscheiden oder potentielle Geschäftspartner zu überprüfen. Und leider gibt es immer wieder “Schwarze Schafe”.
Wenngleich selbstverständlich der Großteil geschäftlicher Anfragen aus China seriös sind, ist zu befürchten, dass berufsmäßig agierende Gruppen versuchen, ausländische Firmen zu betrügen.
An dieser Stelle möchten wir vor den gängigsten Maschen warnen. Opfer sind nicht nur Opportunitätskäufer von vermeintlich günstigen Waren aus China, sondern immer häufiger auch Unternehmen mit langjährigen Geschäftserfahrungen in und mit China.
Aktuelle Warnhinweise
Warnung vor dubiosen Geschäftspraktiken im Onlinehandel mit elektronischen Bauteilen
In letzter Zeit erreichen das AHK Büro Hongkong mehrfach Anfragen von Unternehmen aus Deutschland betreffend die Nichtleistung von ausstehenden Lieferungen durch vermeintliche Vertragspartner in Hongkong oder Festlandchina.
Bei der wiederkehrenden Betrugsmasche mit elektronischen Bauteilen bestellen deutsche Unternehmen über eine Webseite elektronische Bauteile (“electronic components”). Oft handelt es sich um Bauteile, die regulär weltweit schwer oder gar nicht zu liefern sind, auf der entsprechenden Webseite aber zum Kauf angeboten werden und vermeintlich vorrätig sind. Nach einer Bestellung liefern die Händler die bezahlte Ware nicht und sind nicht erreichbar. Eine Rechtsverfolgung ist angesichts der Auftragshöhe und der gegebenenfalls anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Potentiellen Käufern von Elektronikbauteilen wird geraten, auch die ERAI-Übersicht über Webseiten oder Firmen zu prüfen, durch welche andere Käufer bereits zu Schaden gekommen sein sollen.
Vorsicht bei Anfragen zur Domain-Registrierung in China
Des Öfteren erhalten deutsche Unternehmen von chinesischen Domainregistratoren unaufgefordert E-Mails. Oftmals handelt es sich dabei um Internetdomains mit der chinesischen Endung .cn, .asia, .hk oder .tw, andere Endungen können allerdings nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.
Die unseriösen Registrierungsagenturen versuchen deutsche Firmen zur Registrierung ihrer Webseite in China zu bringen. Dabei gibt es unterschiedliche Täuschungsformen, von denen wir die zwei häufigsten hier aufführen:
- Die Domain-Agentur kontaktiert das deutsche Unternehmen ungefragt und teilt mit, dass ein chinesisches Unternehmen bereits einen Auftrag zur Registrierung einer Domain erteilt hat, welches den Firmennamen der deutschen Firma oder ein für das deutsche Unternehmen interessantes Schlüsselwort beinhaltet. Keine unerhebliche Information, wenn man bedenkt, dass China 1,4 Milliarden Einwohner hat und damit zu rechnen ist, dass das Länderkürzel “.cn” mittelfristig zu einer der meistverbreiteten Domain-Endungen der Welt werden wird. Die vermeintliche Agentur bietet dann dem deutschen Unternehmen an, für sie “bevorzugt” die Domain zu reservieren.
- Bei der zweiten Variante registriert die Agentur den Domainnamen selbst und kontaktiert dann das betroffene deutsche Unternehmen, um die vermeintliche Domain zu verkaufen.
Oftmals geben sich diese Agenturen auch als öffentliche Behörde aus und versuchen das Unternehmen unter Zeitdruck zu setzen, mit der Hoffnung einer voreiligen Reaktion seitens des Unternehmens. Den Agenturen geht es dabei um Einnahmen, denn wird ein Auftrag erteilt, entstehen meist hohe Hosting-Kosten.
Allerdings handelt es sich bei diesen Schreiben meist um “Akquiseversuche”. Die versuchte Fremdregistrierung sei oft nur vorgetäuscht; zudem hätten die Versender der Mails häufig gar keine Befugnis, chinesische Domain-Namen zu registrieren. Die Zahl der von der nationalen Registrierungsbehörde CNNIC entsprechend autorisierten Anbieter sei begrenzt.
Grundsätzlich sollte ein in China tätiges Unternehmen die Registrierung auch chinesischer Domains in Erwägung ziehen. Direkter Ansprechpartner in diesem Fall ist das China Internet Network Information Center (CNNIC), dass zuständig für Domain-Namen mit der Ländererkennung .cn ist.
Bei der Anmeldung von Domainnamen genießt der zeitlich erste Antragsteller Vorrang. Es sollte als erst einmal überprüft werden, ob ein Versuch zur Registrierung stattgefunden hat. Treten Domain-Streitigkeiten auf, gibt es neben der gerichtlichen Klage die Optionen, sich (für .cn-Registrierungen) an das chinesische Schlichtungsorgan China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) in Peking oder (für .com-, .org- oder ähnliche Registrierungen) an das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Peking oder Hongkong zu wenden. Der Beschwerdeführer muss jedoch nachweisen, dass er im Gegensatz zum gegenwärtigen Domain-Inhaber ein rechtliches Interesse an der Eintragung und Nutzung des umstrittenen Namens hat.
Weil dies in der Praxis für deutsche Unternehmen in China zeitaufwändig und teuer werden kann, empfiehlt die AHK, den Domain-Namen in solchen Fällen lieber zu kaufen. Mit Hilfe der Deutschen Auslandshandelskammer in China ist dies deutlich günstiger als im Direktkontakt mit betrügerischen Firmen.
Zuerst wird untersucht, ob ein Versuch zur Registrierung des fraglichen Domain-Namens tatsächlich stattgefunden hat, und - falls ja - wer dahinter steht. Danach können Verhandlungen mit der chinesischen Registrierungsfirma eingeleitet werden.
“CEO-Fraud”: Das “geheime” China-Projekt
Diese recht neue Form der Täuschung ist komplex und sehr professionell. Allerdings scheint sich der hohe Aufwand in Bezug auf Gewinne in Millionen-Höhe zu rechtfertigen. Opfer werden hier meist Unternehmen mit einer etwas komplexeren Organisation aber mit weniger strikten Strukturen, also etwa größere KMU.
Im Vorfeld spähen die Täter die Interna einer Gesellschaft aus und identifizieren einen Mitarbeiter, der selbst in einer wichtigen Assistenz oder Weisungsempfänger Position ist, aber selbst keine große eigene Entscheidungsbefugnis hat. Dieser Mitarbeiter erhält dringende Emails – vermeintlich von einem der leitenden Manager der Gesellschaft (der zu dieser Zeit zumeist auf Geschäftsreise oder im Urlaub und damit nicht leicht erreichbar ist). Zur Rettung eines Geschäfts in China oder zur Sicherung einer Investition müsse unbedingt schnell ein großer Betrag nach China oder Hongkong überwiesen werden. Da die Sache sehr vertraulich sei wird der Mitarbeiter zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet.
Im Laufe des Vorfalls melden sich bei dem Mitarbeiter der Firma vermeintliche externe Berater (diese Personen sprechen oft perfektes Deutsch), die die Transaktion betreuen, meist telefonisch, mit weiteren Details. Unter erheblicher Dringlichkeit werden die Autorisierungen für den Geldtransfer (etwa Überweisungsträger) mit den (gefälschten) Unterschriften der Firmen-Manager per E-Mail übersandt, welche der Mitarbeiter sodann zur Bank tragen soll (je nach Art der Zahlung und Stellung des Mitarbeiters gibt es hier unterschiedliche Spielarten).
Nach dem Geldtransfer verstummt die Kommunikation in den meisten Fällen, wobei auch Fälle bekannt sind, in denen nach erfolgreicher Überweisung versucht wurde auf gleichem Wege weitere Überweisungen auszulösen. Die Empfängerkonten wurden oft mit gefälschten Dokumenten von nicht (mehr) existierenden Unternehmen eröffnet und eine Identifizierung der Täter ist nicht leicht.
Nur wenn solche Zahlungen schnell erkannt werden, besteht eine Chance für die Bank die Auszahlung der Gelder an den Empfänger zu verhindern. Schützen kann man sich in solchen Fällen vor allem durch klare interne Strukturen, strenge Prozesse mit den befassten Banken, und ein System der Rückbestätigung bestimmter Entscheidungen.
Typische Betrugsmaschen
Ein Warnhinweis der Deutschen Botschaft in China informiert über die drei häufigsten Formen des Betruges und über Schutzmaßnahmen. Auch die Deutsche Auslandshandelskammer in China hat ein Merkblatt zu verschiedenen Betrugsformen veröffentlicht.
Dabei gibt es nicht den “einen" Trick. Die Betrugsversuche variieren stark, doch immer geht es darum, die Überweisung kleinerer Euro-Beträge zu rechtfertigen. Beliebt sind dabei die “Notarpflicht” oder der Verweis auf “Bankgebühren”: Laut chinesischem Recht müsse der (deutsche) Auftragnehmer angeblich die Bankgebühren für die (vertrauenserweckende) Anzahlung des Auftraggebers übernehmen.
Eine solche Pflicht gibt es nicht! In weiteren Varianten werden deutsche Waren oder Dienstleistungen gekauft oder chinesische Ware nach Deutschland verkauft.
Immer wieder erhalten deutsche Unternehmen unaufgefordert Anfragen aus China. In diesen Anfragen wird regelmäßig eine konkrete Bestellung größeren Umfangs in Aussicht gestellt. Die Bestellung erfolgt in der Regel prompt nach Kontaktaufnahme und ohne nennenswerte Nachfragen oder Verhandlungen. In manchen Fällen kam es auch zu einem Abschluss von Kaufverträgen, bis sich nach der getätigten Lieferung der Ware nach China herausstellte, dass die chinesische Partnerfirma gar nicht existierte, nie gewillt war die Kosten für die gelieferte Ware zu übernehmen beziehungsweise die im Vorhinein vereinbarten Zahlungen nie erfolgten.
Falsche Kontoinformationen
Seit geraumer Zeit häufen Informationen bezüglich falscher Kontoinformationen von Lieferanten.
Es scheint sich dabei um Hackerangriffe zu handeln, die per E-Mail gestellte Zahlungsanforderungen des Lieferanten abfangen und diese dann abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an den Käufer weiterleiten.
Nachdem deutsche Unternehmen in China Ware geordert hatten, erhielten sie eine Mail vom Unternehmensaccount des chinesischen Lieferanten, in der sie gebeten wurden die Zahlung auf ein abweichendes Konto vorzunehmen, vorgeblich aus buchhalterischen oder steuerlichen Gründen.
Dies erfolgte dann auch. Das Geld erreichte den chinesischen Lieferanten allerdings nicht und Nachfragen des Lieferanten per Mail wurden offenbar nicht an den Empfänger durchgestellt. Der Mailaccount des chinesischen Unternehmens war unbemerkt gehakt worden, so dass falsche Mails erstellt und andere vor dem Versenden gelöscht werden konnten.
Geschäfte per E-Mail gehören zum Alltag. Bitte überprüfen Sie am besten persönlich durch einen kurzen Anruf, wenn Änderungen von vereinbarten Zahlungsmodalitäten angemeldet werden. Eine rasche Überweisung ohne sorgfältige Prüfung kann Geldverlust bedeuten. Auch das Einschalten der Behörden ist oftmals wirkungslos, da die Betrüger international operieren.
Täuschung bei Zahlungsanforderungen
Bei verschiedenen Banken in Deutschland sind gefälschte Zahlungsaufträge aus China eingegangen, die mehrere zehntausend Euro von Konten heimischer Firmen auf chinesische Bankkonten transferieren sollten. Alle diese Täuschungsversuche haben gemeinsam, dass bei den Banken schriftliche Zahlungsaufträge eingegangen sind. Diesen Fällen waren zunächst seriös erscheinende Geschäftsanfragen aus Uganda vorausgegangen.
Die Firmen erhielten zunächst Kaufanfragen aus Uganda mit vergleichsweise handelsüblichen Beträgen und Warenmengen. Der vermeintliche Kunde forderte daraufhin eine Pro-forma-Rechnung an, wie sie im internationalen Geschäftsverkehr üblich ist. Auf dieser wurden zusätzlich jedoch die Unterschrift des Geschäftsführers sowie die Kontodaten abgefragt. In einem Fall wurde zusätzlich auf einem weiteren Formular die Unterschrift des Geschäftsführers verlangt. Wenig später erreichte die Hausbank der betroffenen Unternehmen eine schriftliche Zahlungsaufforderung, auf der die Unterschrift des Geschäftsführers täuschend echt imitiert worden war.
Die IHK rät zu erhöhter Wachsamkeit bei Anfragen aus Uganda und gegebenenfalls bei der Hausbank zu veranlassen, dass schriftliche Zahlungsaufträge nicht – oder nur nach Rückfrage – ausgeführt werden.
Die IHK rät zu erhöhter Wachsamkeit bei Anfragen aus Uganda und gegebenenfalls bei der Hausbank zu veranlassen, dass schriftliche Zahlungsaufträge nicht – oder nur nach Rückfrage – ausgeführt werden.
Was ist zu beachten?
- Stammt die Zahlungsforderung von der selben E-Mail-Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand?
- Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besondere Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-Mail-Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen E-Mail-Anbietern (zum Beispiel Yahoo, Hotmail, 163.com, Sohu.com) der Fall ist.
- Stimmt der Name des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des Lieferanten überein? Es sollten niemals Überweisungen an Privatkonten erfolgen.
- Ist der Schreibstil der E-Mail auffällig anders?
- Deckt sich die (Pro-forma)-Rechnung mit der von der Firma verwandten Schriftart, dem Stil und der Kontaktadresse?
- Im Zweifelsfall sollte unbedingt der Eingang der Rechnung und Details der Rechnung vom Lieferanten telefonisch noch einmal bestätigt werden.
Wenn Sie bereits eine Zahlung an ein falsches Konto getätigt haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, lässt sich die Transaktion möglicherweise noch abbrechen. Die Bank in China oder Hongkong kann leider selten in solchen Fällen helfen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sein sollte, kann eventuell nur noch über eine Strafanzeige bei den örtlichen Behörden etwas erreicht werden.
Weitere Praktiken
Teure Einladungen nach China
In den Anfragen wird regelmäßig seitens der unter verschiedenen Firmennamen agierenden Absender eine konkrete Bestellung größeren Umfangs in Aussicht gestellt. Die Bestellung erfolgt in der Regel prompt nach Kontaktaufnahme und ohne nennenswerte Nachfragen oder Verhandlungen. Zur Besprechung und dem als wahrscheinlich dargestellten Abschluss eines entsprechenden Vertrages werden die deutschen Empfängerfirmen zugleich gebeten, kurzfristig nach China zu reisen.
Beispielsweise folgte in einem Fall ein deutsches Unternehmen dieser Aufforderung, woraufhin es dann auch zu einem Vertragsabschluss kam. Unmittelbar danach wurde dem deutschen Verkäufer von der chinesischen Seite nahegelegt, zur Feier der Vereinbarung in ein von der chinesischen Seite ausgesuchtes Restaurant zum Essen einzuladen. Die dabei angefallene und von der deutschen Seite beglichene Restaurantrechnung belief sich schließlich auf etwa zweitausend Euro, was weit über dem wahren Wert des Essen gelegen haben dürfte. Nach dem Essen ist es dem deutschen Unternehmen nicht mehr gelungen, Kontakt zu den vermeintlichen chinesischen Käufern aufzunehmen und der Vertrag wurde nicht umgesetzt. Der dem deutschen Unternehmer durch die Reise entstandene Schaden betrug mehrere tausend Euro.
In einem anderen Fall forderte der Vertreter des chinesischen Unternehmens vom deutschen Unternehmer, nachdem auch dieser der Einladung nach China gefolgt war, eine Kommissionszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Auch hier brach der Kontakt nach Zahlung des Betrages ab. Glücklicher verlief ein anderer Fall, bei dem der deutsche Unternehmer bereits vor der Reise aufgefordert wurde, 5.000 Euro für die zu erwartende Restaurantrechnung mitzubringen, woraufhin das deutsche Unternehmen von der Reise Abstand genommen hat. Es wird von weiteren Fällen berichtet, in denen nicht Kommissionszahlungen oder Restaurantrechnungen bezahlen werden sollten, stattdessen aber teure Gastgeschenke von den deutschen Unternehmern abgefordert wurden.
2019 wurden vermehrt deutsche Firmen, vor allem im Bereich Konsumgüter, von chinesischen Firmen aus Kunming und Xi’an kontaktiert, um attraktive Kaufverträge abzuschließen. Kommunikation, Internetauftritt, Preisvorstellungen und Vertragsvorlage klingen seriös und realistisch. Für die Vertragsunterzeichnung besteht der chinesische Kunde auf einen Vor-Ort-Besuch der deutschen Firma in China; unter dem Vorwand, dass das Geschäft komplex sei, der Vertrag persönlich unterzeichnet und notariell beglaubigt werden muss und/oder dass relevante Dokumente wie ein “product safety commitment letter” in Anwesenheit der chinesischen Behörden unterschrieben werden sollen.
Vertragliche Vorauszahlungen
Nicht nur Geschenke und Kommissionszahlungen sind das Ziel der Betrüger. Oft ist es auch der vom deutschen Geschäftspartner unterschriebene Vertrag, der in der Regel eine Klausel über eine Vorauszahlung enthält. Mit diesem Vertrag kann das chinesische Unternehmen dann die Landeswährung in USD oder EUR umtauschen, was sonst nicht so ohne weiteres möglich ist, da die chinesische Landeswährung nicht frei konvertibel ist.
Geschäftsreisen nach Deutschland
Während bei den bisher üblichen Täuschungsversuchen deutsche Unternehmen in der oben beschriebenen Art und Weise zur vermeintlichen Vertragsunterzeichnung nach China eingeladen werden, treten immer mehr Fälle auf, bei denen chinesische Geschäftsleute um eine Einladung nach Deutschland bitten. Der Hintergrund dieser Anfragen ist vermutlich darin zu sehen, dass die chinesischen Firmen eine Reise nach Deutschland unternehmen möchten und sich mit einer offiziellen Einladung die Gebühren bei einer chinesischen Reiseagentur sparen wollen. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die chinesischen Firmen mit einer offiziellen Einladung eine private Reise offiziell gestalten möchten, um dadurch die Reisekosten der Firma auferlegen zu können.
Fragenkatalog gibt Orientierung
Wenngleich selbstverständlich der Großteil geschäftlicher Anfragen aus China seriös sind, ist zu befürchten, dass berufsmäßig agierende Gruppen versuchen, ausländische Firmen zu betrügen. Zahlreiche Anfragen deutscher Firmen in letzter Zeit nannten identische Firmennamen oder Kontaktdaten, sodass die AHK-Büros in China dringend zur besonderen Vorsicht bei derartigen Anfragen raten. Da sich die Vorgehensweise häufig gleicht, soll Ihnen die nachfolgende Frageliste dabei helfen, entsprechenden Anfragen mit der gebotenen Vorsicht zu begegnen.
- Handelt es sich um einen Geschäftsabschluss mit hohem Auftragsvolumen auch im Verhältnis zu Ihrem Jahresumsatz? Kommt die Anfrage überraschend?
- Wurde Ihr Angebot sehr schnell und ohne nennenswerte Nachverhandlungen oder Forderungen nach Preisnachlass akzeptiert?
- Sind die Zahlungsbedingungen sehr günstig für Sie? (Vorauszahlung, frühe L/C Eröffnung)
- Benutzen die chinesischen Ansprechpartner E-Mail-Adressen von “Yahoo”, “Hotmail”, “163.com”, “sohu.com” oder anderen kostenfreien Anbietern?
- Wird auf eine schnelle Vertragsunterzeichnung in China gedrängt?
- Erhielten Sie genaue Daten über die Bankverbindung des Geschäftspartners?
- Verläuft die Kommunikation mit den chinesischen Ansprechpartnern im Wesentlichen über E-Mail, Fax und Mobiltelefonnummern (13...) oder
- Ist es Ihnen bisher gelungen, unter der von der chinesischen Seite angegebenen Festnetznummer jemanden zu erreichen?
- Verfügt das Unternehmen über einen eigenen Internetauftritt? Ist dieser auch auf Englisch verfügbar?
- Wurden technische Details / Spezifikationen besprochen?
- Haben Sie Informationen zum genauen Verwendungszweck beziehungsweise dem Endkunden für Ihre Produkte erhalten?
Auch Täuschungsfälle im Bereich des Online-Shoppings sind keine Seltenheit. In diesen Fällen stoßen meist Einzelhändler oder Existenzgründer bei Internetrecherchen auf extrem günstige Angebote eines Online-Warenanbieters. Nach der Zahlung erhalten sie jedoch in der Regel Produktfälschungen oder überhaupt keine Waren. Auch die nachträgliche Geltendmachung eines vermeintlichen Exportzolles ist typischer Bestandteil dieser Vorgehensweise.
Sollten Sie den Verdacht haben, es handelt sich um eine Anfrage mit betrügerischer Absicht, so empfiehlt es sich, das betreffende Unternehmen auf seine Existenz überprüfen zu lassen. Dies ist allgemein bei neuen Geschäftskontakten zu noch nicht persönlich bekannten chinesischen Unternehmen empfehlenswert und kann Sie vor erheblichem Schaden bewahren.
Nicht nur beim China-Geschäft kommt es immer wieder zu Täuschungsversuchen. Informieren Sie sich auch zu Betrugsmaschen bei Ausschreibungen aus Afrika. Die Tätergruppen finden dabei immer kreativere Wege für ihre illegalen Machenschaften, so werden Existenzgründer und junge Unternehmen regelmäßig Opfer von Formularschwindel. Beim “Unternehmens-Stalking” machen die Täter Kasse durch Masse.
Hier erhalten Sie Hilfe
Sie haben eine dubiose Geschäftsanfrage erhalten oder sind sich unsicher, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt? Besonders bei neuen, erstmaligen Geschäftskontakten ist es ratsam, einmal mehr Achtsamkeit walten zu lassen sowie Zuverlässigkeit und Existenz des potentiellen Geschäftspartners zu überprüfen. Die AHK Greater China bietet Geschäftspartner-Überprüfungen an. Wenden Sie sich bei Interesse an uns. Wir unterstützen und beraten Sie gerne!
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