USA: Sales and Use Tax

Für deutsche Unternehmen stellt die Sales and Use Tax, die amerikanische Verkaufssteuer, eine der größten Herausforderungen im US-Geschäft dar. Und auch für Exporteure ohne physische Präsenz in den USA ist das Thema Umsatzsteuer relevant. Denn Dienstleistungen und Warenlieferungen an amerikanische Kunden können grundsätzlich der Sales and Use Tax in den jeweiligen Bundesstaaten unterliegen.

Überblick

Anders als in Deutschland existiert in den USA keine einheitliche Umsatzsteuer. Dies bedeutet, dass jeder Bundesstaat seine eigene Sales and Use Tax festsetzen kann. Die Mehrheit der Bundesstaaten macht von diesem Recht Gebrauch. Aktuell erheben nur fünf Staaten keine Umsatzsteuer. Hinzu kommt, dass in zahlreichen Bundesstaaten auch die Counties eine zusätzliche, lokale Sales Tax erheben dürfen – momentan ist dies in 38 Staaten der Fall. Zu beachten ist, dass selbst Staaten ohne einzelstaatliche Sales Tax ihren Counties die Festsetzung einer lokalen Umsatzsteuer erlauben können. Derzeit wird dies jedoch nur in Alaska so gehandhabt. Zusammengenommen haben die USA aktuell über 13.000 verschiedene Steuerjurisdiktionen mit eigenen Regelungen und Steuersätzen. Ein weiterer Unterschied zur deutschen Umsatzsteuerlandschaft ist, dass die Steuersätze von den einzelnen Bundesstaaten deutlich häufiger geändert und angepasst werden. Eine Übersicht über die aktuelle Höhe der Sales Tax in den einzelnen Staaten und lokalen Gebietskörperschaften hält die Tax Foundation vor.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA existiert nur auf Bundesebene und ist daher auf das bundesstaatliche Recht nicht anwendbar. Nicht nur der Verkauf physischer Waren, auch das Erbringen von Dienstleistungen und die Veräußerung von Software wird in vielen Bundesstaaten besteuert. Zwar wird die Sales Tax vom Endverkäufer getragen und somit auf den Nettopreis aufaddiert, also gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Doch einbehalten und abführen muss sie der Verkäufer. Wichtig ist auch, dass die Sales Tax nur auf Endverbraucherstufe erhoben wird, sich Wiederverkäufer also mithilfe eines Sales Tax Exemption Certificate von der Steuer befreien lassen können. Dieses händigt der Kunde dem Verkäufer aus und dient der Bescheinigung, dass der Verkauf umsatzsteuerbefreit ist. Allerdings wird diese Wiederverkaufsdokumentation nicht in allen Bundesstaaten gleichermaßen anerkannt, weshalb sich Verkäufer und Geschäftspartner über die vor Ort geltenden Bestimmungen informieren sollten.

Was bedeutet “Nexus”?

Zentral für die bundesstaatliche Sales and Use Tax ist das Konzept des steuerlichen “Nexus” – ein Begriff, der mit “Verbindung” oder “Anknüpfung” übersetzt werden kann. Im Steuerrecht der US-Bundesstaaten steht der Begriff Nexus für das Vorliegen einer Mindestaktivität, die zu einer Steuerpflicht führt. Der Nexus wird von jedem einzelnen Bundesstaat selbst bestimmt, kann je nach Steuerart unterschiedlich gesetzt werden und orientiert sich oft an einer bestimmten Transaktionsschwelle oder -häufigkeit. Vormals bezog sich der Begriff allein auf die physische Präsenz des Unternehmens im jeweiligen steuererhebenden Bundesstaat, beispielsweise durch das Vorhandensein von Mitarbeitern, Büros oder Lagerflächen vor Ort. Inzwischen sind viele Bundesstaaten dazu übergegangen den Nexus auch auf die wirtschaftliche Präsenz zu erweitern. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2018, in dem der Oberste Gerichtshof entschied, dass eine physische Präsenz als alleiniges Nexus-Kriterium in Zeiten intensiven Online-Handels nicht mehr zeitgemäß sei. Als gesetzlicher Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung gilt heute somit meist eine bestimmte Höhe oder Häufigkeit von Transaktionen im Jahr. Diese Schwellenwerte und Definitionen legt jeder Bundesstaat selbst fest. So ist beispielsweise in South Dakota ein Nexus vorhanden, wenn die jährliche Verkaufsschwelle von 100.000 US-Dollar oder 200 separaten Transaktionen überschritten wird. In Alabama liegt die Schwelle für eine Umsatzsteuerregistrierung derzeit bei 250.000 US-Dollar Umsatz im Vorjahr und in Kalifornien bei 500.000 US-Dollar Umsatz im aktuellen oder vorausgehenden Kalenderjahr. Für Online-Händler wichtig zu wissen ist auch, dass in einigen Staaten bereits die Nutzung einer eCommerce-Plattform mit angeschlossenem Warenlager ausreichen kann, um eine steuerliche Registrierungspflicht auszulösen. Eine Auflistung der aktuellen Nexus-Regularien der Einzelstaaten führt die Tax Foundation.

Fälligkeit der Sales and Use Tax

In regelmäßigen Abständen, die ebenfalls je nach Steuerjurisdiktion variieren, muss der Verkäufer die Sales Tax an den zuständigen Bundesstaat im Rahmen eines Sales Tax Filings abführen. In der Regel haben diese monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich zu erfolgen. Die Häufigkeit kann außerdem je nach Umsatzhöhe des steuerpflichtigen Unternehmens variieren. Da sowohl die Zahlungsfrequenz als auch der Fälligkeitszeitpunkt und die Vorgaben zur Abgabe eines Sales-Tax-Berichtes von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt sind, sollten sich Unternehmen unbedingt bei den lokalen Finanzbehörden hierzu informieren.

Sales and Use Tax im Online-Handel

Auch für Online-Verkäufer kann der Sales Tax Nexus in den jeweiligen Bundesstaaten relevant sein. Das heißt, dass oftmals auch deutsche Online-Händler, die z. B. den Fullfillment Service von Amazon oder einer anderen Verkaufs- und Versandplattform nutzen und selbst über kein eigenes Warenlager in den USA verfügen, betroffen sind. Denn die Inanspruchnahme von Warenlager löst in den allermeisten US-Bundesstaaten eine Steuerpflicht aus. Die Registrierungs- und Sales-Tax-Pflichten hängen aber ebenfalls von der lokalen Rechtslage ab. Eine Reihe von Bundesstaaten hat in den letzten Jahren Gesetze eingeführt, denen zufolge Marktplatzanbieter im Namen ihrer Drittanbieter die Sales Tax auf durch sie abgewickelte Transaktionen erheben und abführen müssen. Unternehmen sind daher gut beraten sich über die aktuelle Gesetzeslage in den jeweiligen Bundesstaaten auf dem Laufenden zu halten und ihre individuelle Steuerpflicht anhand der verkauften Produktart, der Nexus-Voraussetzungen und der Marketplacegesetze zu prüfen. Auch eine Rücksprache mit dem Plattformanbieter ist sehr zu empfehlen. Denn je nachdem, ob die Plattform als Marketplace Facilitator gilt oder nicht, liegt die Pflicht zur Abwicklung der Sales Tax beim Marktplatzbetreiber oder aber beim verkaufenden Unternehmen. Aus diesem Grund kann es zudem einen Unterschied machen, ob Sie Ihre Waren über Amazon, Etsy, Walmart oder Shopify in den USA vertreiben.

Was hat es mit der Use Tax auf sich?

Use Tax fällt bei zwischenstaatlichen Verkäufen an, wenn ein Endverbraucher ein steuerpflichtiges Produkt erwirbt, der Verkäufer jedoch keine Sales Tax berechnet bzw. abgeführt hat. In diesem Fall ist der Endverbraucher verpflichtet, die Steuer selbst zu veranlagen. In der Praxis führt dies teilweise zu signifikanten Durchsetzungsdefiziten, da die Steuerpflicht nicht immer vom Endkunden eingehalten wird. In der Regel hat die Use Tax denselben Steuersatz wie die Sales Tax.
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