Corporate Transparency Act

Das neue Unternehmenstransparenzgesetz bringt für viele deutsche Firmen mit US-Geschäft Offenlegungspflichten mit sich. Dazu gehören hauptsächlich Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen des Unternehmens, die einer Behörde des amerikanischen Finanzministeriums gemeldet werden müssen.

Rechtliche Grundlagen

Der Corporate Transparency Act (CTA) hat zum Ziel, Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten zu bekämpfen. Seit Anfang 2024 gelten entsprechende Meldepflichten für inländische und ausländische Unternehmen in den USA.
Grundlage hierfür ist der Anti-Money Laundering Act of 2020, der vom US-Kongress bereits als Teil des National Defense Authorization Act for Fiscal Year 2021 erlassen wurde. Dieser erlegt Banken und anderen Finanzinstituten eine Vielzahl neuer Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche auf. Damit einher gehen die Bestimmungen des CTA, der die Einrichtung eines von der Regierung geführten Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (beneficial owners) bestimmter in den Vereinigten Staaten gegründeter oder registrierter Unternehmen vorschreibt. Die meldepflichtigen Unternehmen müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer dem Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums offenlegen. Ziel des CTA ist es, anonyme Briefkastenfirmen ins Visier zu nehmen, um illegale Aktivitäten wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel oder Steuerhinterziehung zu bekämpfen und zu verhindern.
Nachdem die Verwaltungsvorschriften bereits im September 2022 erlassen worden sind, ist der CTA nunmehr am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ausländische sowie inländische Unternehmen müssen sich daher mit dem Ausmaß ihrer möglichen Meldepflichten auseinandersetzen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Grundsätzlich unterliegen Unternehmen den Meldepflichten des CTA, wenn es sich dabei um eine Corporation oder Limited Liability Company handelt sowie um eine ähnliche Unternehmensform, die nach dem Recht eines Bundesstaates gegründet wurde. Allerdings existieren einige Geschäftstypen, die von der Meldepflicht ausgenommen sind. Dies sind unter anderem Unternehmen, die mehr als 20 Personen in den Vereinigten Staaten in Vollzeit beschäftigen, Einnahmen von mehr als 5 Millionen US-Dollar in ihren Steuererklärungen ausweisen und über eine operative physische Präsenz in den Vereinigten Staaten verfügen. Banken, Versicherungsgesellschaften sowie Wohltätigkeitsorganisationen unterliegen ebenfalls nicht den Meldepflichten des CTA. Die Meldepflichten beziehen sich somit grundsätzlich auch auf ausländische Unternehmen, die in den Vereinigten Staaten geschäftlich tätig und registriert sind.
Sofern ein Unternehmen den Meldepflichten des CTA unterliegt, ist es verpflichtet dem FinCEN den vollständigen Namen jedes wirtschaftlichen Eigentürmers, deren Geburtsdatum und die aktuelle Wohn- oder Geschäftsadresse sowie eine eindeutige Identifikationsnummer aus einem Identifikationsdokument mit Lichtbild (zum Beispiel aus einem Reisepass) zur Verfügung zu stellen. Auch spätere Änderungen bezüglich der wirtschaftlichen Eigentürmer müssen dem FinCEN gemeldet werden.

Wie ist der wirtschaftliche Eigentümer definiert?

Im Rahmen des CTA gilt eine natürliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer (beneficial owner), wenn sie direkt oder indirekt durch einen Vertrag (contract), eine Vereinbarung (arrangement), eine Übereinkunft (understanding), eine Beziehung (relationship) oder auf andere Weise (otherwise) wesentliche Kontrolle (substantial control) über einen Rechtsträger ausübt, oder jedoch mindestens 25 Prozent der Eigentumsanteile am Unternehmen besitzt oder kontrolliert. Unter Personen mit wesentlicher Kontrolle sind beispielsweise auch leitende Angestellte zu verstehen sowie Personen, welche eine Befugnis haben, leitende Angestellte oder die Geschäftsleitung zu ernennen oder abzuberufen, wichtige Entscheidungen innerhalb des Unternehmens lenken, bestimmen oder wesentlich beeinflussen können und jede andere Art von wesentlicher Kontrolle über das Unternehmen ausüben. Gegebenenfalls müssen auch die Angaben der Personen, welche die Gründungs- oder Registrierungsunterlagen in den USA eingereicht haben, genannt werden.

Was ist nun zu tun?

Abhängig vom Gründungsdatum unterscheiden sich die Fristen zur Einreichung der Daten. Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2024 gegründet wurden, müssen ihren Meldepflichten bis zum 1. Januar 2025 nachkommen. Betroffene Firmen, die im Verlauf des Jahres 2024 gegründet werden, müssen ihre Meldepflichten innerhalb von 90 Tagen erfüllen, nachdem das einreichende Unternehmen die tatsächliche Mittelung erhalten hat, dass es wirksam gegründet worden ist oder der secretary of state die Gründung öffentlich bekannt gegeben hat. Meldepflichtige Unternehmen, die am oder nach dem 1. Januar 2025 gegründet werden, haben 30 Tage Zeit, um ihren Meldepflichten nachzukommen. Über die Online-Plattform der FinCEN können Unternehmen ihre Daten eingeben und erhalten anschließend eine Empfangsbestätigung.
Vorsätzlich falsche, fehlende, unvollständige oder nicht aktualisierte Angaben gegenüber dem FinCEN in Bezug auf die wirtschaftlichen Eigentürmer eines Unternehmens können zu Geldstrafen von bis zu 500 US-Dollar für jeden Tag des Verstoßes oder der strafrechtlichen Verfolgung beziehungsweise zu einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren führen.
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