Messeförderung für das Auslandsgeschäft

Messen sind eines der wichtigsten Instrumente, um auf ausländischen Märkten Fuß zu fassen. Nirgendwo sonst haben Unternehmen die Möglichkeit, einen kompletten Markt innerhalb von zwei oder drei Tagen kennenzulernen. Unterstützung für eine Messebeteiligung bieten verschiedene Förderprogramme.

Auslandsmesseförderung: Was ist das?

Ziel der Förderung ist es, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu ausländischen Märkten über eine kostengünstige Messebeteiligung zu erleichtern. Entsprechende Förderprogramme gibt es auf Bundes- und Landesebene. Das übliche Format ist die Firmengemeinschaftsausstellung unter einer gemeinsamen Dachmarke. Die Organisation des Gemeinschaftsstandes übernimmt eine Durchführungsgesellschaft. Ein Teil der Standkosten wird durch die Fördermittel abgedeckt.

Welche Auslandsmesseförderprogramme bietet die Bundesregierung?

Die Bundesregierung fördert über das Auslandsmesseprogramm (AMP) die Messebeteiligung deutscher Unternehmen an jährlich über 260 Auslandsmessen. Träger des AMP sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Hinzu kommt das Sonderprogramm für die Energiebranche (EEM) der Exportinitiative Energie des BMWK für Unternehmen aus dem Green Energy-Sektor.

Wie profitiere ich von der Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand? Wie sieht die Förderung genau aus?

Die Teilnahme an einem deutschen Gemeinschaftsstand mit der Bezeichnung "Geman Pavilion" bietet Ihnen die Möglichkeit, zu günstigen Standflächenpreisen an internationalen Messen teilzunehmen. Der Eigenanteil beträgt durchschnittlich 50 Prozent der regulären Standgebühren. Die restlichen Kosten für den Stand werden durch den Bund übernommen.
Die Größe des "German Pavilion", sein Erscheinungsbild und die Dachmarke „made in Germany“ tragen außerdem dazu bei, dass Sie mit Ihrem Unternehmen eine starke Präsenz zeigen und eine hohe Wahrnehmung bei den Besuchern erreichen. Außerdem sparen Sie personelle und zeitliche Ressourcen, da Ihnen die Durchführungsgesellschaft zahlreiche organisatorische Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der Messebeteiligung abnimmt. Zudem haben Sie mit der Durchführungsgesellschaft immer einen Ansprechpartner vor Ort.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um am AMP bzw. EEM teilnehmen zu können?

Die Teilnahme am AMP steht allen deutschen Unternehmen offen, die deutsche Produkte ausstellen. Größe, Herkunft, Branchen- und Verbandszugehörigkeit spielen keine Rolle. Anmeldeberechtigt sind dabei neben Unternehmen aus Deutschland auch deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen. Ausgestellt werden dürfen nur Waren, die in Deutschland oder im Ausland von deutschen Niederlassungen oder in deutscher Lizenz hergestellt wurden. Ausländische Erzeugnisse können nur nach Absprache zugelassen werden, wenn sie zur Ergänzung der deutschen Produkte notwendig sind und zu diesen in einem angemessenen Größen- und Wertverhältnis stehen.

Wie kann ich mich für eine Teilnahme anmelden?

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweiligen Durchführungsgesellschaft. Dabei muss das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und termingerecht bei der Durchführungsgesellschaft eingehen. In der Regel ist mit der Anmeldung auch eine Anzahlung zu leisten. Bitte beachten Sie unbedingt den Anmeldeschuss. Dieser liegt oft sechs Monate oder noch länger vor Messebeginn. Die Durchführungsgesellschaft prüft Ihre Anmeldung. Sofern Sie die Teilnahmevoraussetzung erfüllen, erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung (Zulassung).

Was muss ich bei der Vorbereitung beachten?

Sobald Sie eine für Sie relevante Messe im Auslandsmesseprogramm gefunden haben, empfiehlt es sich, vorab bei der Durchführungsgesellschaft zu erfragen, in welcher Themenhalle sich der Gemeinschaftsstand befindet, um sicherzustellen, dass diese zu Ihrem Unternehmen passt. Darüber hinaus sollten Sie frühzeitig mit der Durchführungsgesellschaft über die Lage Ihres Unternehmensstandes auf dem Gemeinschaftsstand sprechen.

Wie finde ich heraus, auf welchen Messen ein "German Pavilion" angeboten wird?

Alle für das AMP bzw. EEM ausgewählte Messen finden Sie in der Messedatenbank des Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA). Dort können Sie nach Zielland, Branche und Zeitraum filtern. Durch Anklicken auf die Ergebnisse erhalten Sie alle wichtigen Kennzahlen und Daten zur jeweiligen Messe, sowie den Namen der Durchführungsgesellschaft des Gemeinschaftsstands.

Gibt es auch eine Förderung für internationale Messen, die in Deutschland stattfinden?

Ja, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet ein entsprechendes Förderprogramm für junge innovative Unternehmen (Young Innovators) an. Bei diesem Programm können sich Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen an einem Gemeinschaftsstand mit der Dachmarke "Innovation made in Germany" auf ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland beteiligen. Ziel des Programms ist es, junge Start-up-Unternehmen dabei zu unterstützen, sich und ihre innovativen Produkte oder Dienstleistungen auf internationalen Leitmessen in Deutschland zu präsentieren. Die Zahl ausländischer Besucher wie auch Austeller auf Messen in Deutschland nimmt kontinuierlich zu. So bieten sie gerade für junge und kleine Unternehmen eine erste Möglichkeit, mit ausländischen Geschäftspartnern in Kontakt zu kommen und so den Einstieg ins Auslandsgeschäft zu schaffen. Das BMWK fördert mit diesem Programm die Beteiligung an über 50 Messen in Deutschland.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um an diesem Programm teilnehmen zu können, muss Ihr Unternehmen
  • sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung auszeichnen,
  • seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben,
  • in die EU-Definition für kleine Unternehmen fallen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro)
  • jünger als 10 Jahre und
  • rechtlich selbständig sein.
Gefördert werden Unternehmen aus Industrie-, Handwerk und Dienstleistungen, außer Consulting-Unternehmen, Marketing-Unternehmen oder Research-Anbieter und Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.

Wer organisiert den Gemeinschaftsstand?

Ein Gemeinschaftsstand "Innovation made in Germany" wird vom jeweiligen Messeveranstalter organisiert. Der Stand soll aus mindestens zehn Ausstellern bestehen, ausschließlich geförderte Standfläche enthalten und zwischen sechs und fünfzehn Quadratmeter Standfläche pro Aussteller umfassen.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Sie erhalten bei den ersten beiden Beteiligungen am Gemeinschaftsstand einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent zu den vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Ab der dritten Messebeteiligung reduziert sich der Zuschuss auf 50 Prozent. Gefördert werden höchstens drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe. Zudem ist die Förderung auf maximal 7.500 Euro pro Messe und Aussteller gedeckelt. Die Bagatellgrenze beträgt 500 Euro.

Wie und wo kann ich mich für das Programm anmelden?

Sie müssen sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe anmelden. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der unverzüglich schriftlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen ist. Das BAFA prüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit Ihre Unternehmens gegeben sind. Erst wenn das BAFA dies positiv bestätigt, wird ihre Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wirksam.

Wo finde ich die für dieses Förderprogramm qualifizierten Messen?

Listen mit in diesem und nächstem Jahr geförderten Messen für junge innovative Unternehmen stehen auf der entsprechenden Internetseiten des BAFA und AUMA zur Verfügung. Detailierte Informationen zu den jeweiligen Messen und die Kontaktdaten der Messeveranstalter können Sie über die Messedatenbank des AUMA abrufen.

Welche Messeförderprogramme gibt es auf Landesebene?

Die Bundesländer bieten ergänzend zum Auslandsmesseprogramm des Bundes exportinteressierten Unternehmen länderspezifische Messeprogramme an. In verschiedenen Bundesländern ist auch die Förderung einer kleinen Ausstellergruppe oder eine Einzelförderung möglich - allerdings nicht in Baden-Württemberg.

Wie sieht die Messeförderung in Baden-Württemberg aus?

Ähnlich wie beim Auslandsmesseprogramm des Bundes fördert die Landesregierung Baden-Württemberg die Beteiligung an einem Firmengemeinschaftsstand (“Baden-Württemberg Pavillion”) unter der Dachmarke "THE LÄND”. Organisiert und durchgeführt werden die Gemeinschaftsstände durch die Wirtschaftsfördergesellschaft Baden-Württemberg International (BW_i) an der neben der Landesregierung auch die Wirtschaftsverbände, die HWKs und IHKs des Landes beteiligt sind und an der Programmgestaltung mitwirken. Jährlich stehen rund 15 Messebeteiligungen auf internationalen Messen im Ausland sowie in Deutschland auf dem Programm.

Welchen Vorteil habe ich von der Beteiligung an einem Baden-Württemberg Pavillion?

Die Gemeinschaftsstände werden durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und BW_i finanziell gefördert. So erhalten Sie als Aussteller eine kostengünstige Möglichkeit, Ihr Unternehmen und Ihre Produkte oder Dienstleistungen einem fachkundigen Publikum zu präsentieren. Zudem bietet BW_i den Teilnehmern ein Full-Service-Konzept. Dabei übernimmt BW_i die gesamte Planung, Organisation und Durchführung der Messebeteiligung, unterstützt die Aussteller mit weiteren Leistungen wie einem Bewirtungsservice, Standbewachung und -reinigung und steht als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. So können Sie sich voll auf Ihren Messeauftritt konzentrieren.
Daneben wirkt der “Baden-Württemberg Pavillion” durch seine Größe und Aufmachung sowie das positive Image des "Ländles" als Wirtschaftsstandort als Anziehungspunkt für viele Besucher. Hinzu kommt, dass der meist übliche Besuch politischer Entscheidungsträger aus Baden-Württemberg am Gemeinschaftsstand eine weitere Magnetwirkung erzeugt. Durch die teilweise Kombination der Messebeteiligung mit Maßnahmen zur Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort können sich zudem Synergien ergeben.

Wer darf am Gemeinschaftsstand teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Regionen, Kommunen, Cluster, Netzwerke und andere Institutionen aus Baden-Württemberg sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen, deren Produkt- und Dienstleistungsportfolio dem Messeprofil entsprechen.
Wo kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt direkt bei BW_i per Anmeldelink, der dem jeweiligen Angebot mit Einladung und Teilnahmeunterlagen beigefügt ist. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss oft schon viele Monate vor dem eigentlichen Messetermin ist.

Auf welchen Messen gibt es Gemeinschaftsstände des Landes?

Die Angebote sind leicht im Online-Veranstaltungskalender von BW_i zu finden. Wenn Sie bei Veranstaltungstyp "Messen + Konferenzen" auswählen, werden Ihnen alle aktuell geplanten "Baden-Württemberg Pavillions" mit Teilnahmeunterlagen und Informationen zur jeweiligen Messe angezeigt.

Gibt es in Baden-Württemberg auch eine besondere Messeförderung Start-ups?

Ja. Im Rahmen des Programms “Start-up BW International” fördert die Landesregierung die Internationalisierung von Start-ups aus Baden-Württemberg. Dabei erhalten die Start-ups einen finanziellen Zuschuss für die Teilnahme an ausgewählten Markterschließungsreisen, Messen und internationalen Start-up-Events und werden auch organisatorisch unterstützt. Die Koordination der Reisen, Messebesuche und Auftritte - beispielsweise an THE LÄND-Gemeinschaftsständen - übernimmt auch hier BW_i.
Bei Messebeteiligungen im In- und Ausland belaufen sich die Zuschüsse zu den Teilnahmebeiträgen auf 1.000 bis 2.000 Euro pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm²-Standlösung), bei maximal drei Teilnahmen pro Messe. Bei Konferenzen und Reisen können die Teilnahmeentgelte und 50 Prozent der Reisekosten übernommen werden, gedeckelt auf maximal 1.000 Euro pro Start-up bzw. 2.000 Euro pro Person bei Reisen außerhalb Europas. Die Details zur Förderung und die in Frage kommenden Messen und Events finden Sie auf der Website von “Start-up BW International”.

Gibt es auch Förderprogramme der IHK-Organisation für eine Messebeteiligung im Ausland?

Ja. In Baden-Württemberg werden durch die IHK-Exportakademie neben Unternehmerreisen auch Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen organisiert und durchgeführt. Die Angebote richten sich in erster Linie an IHK-Mitgliedsunternehmen aus Baden-Württemberg. Durch eine finanzielle Förderung aller zwölf IHKs in Baden-Württemberg können wir Ihnen eine Beteiligung am IHK-Gemeinschaftsstand zu besonders günstigen Konditionen anbieten. Ebenso entfällt für Sie der organisatorische Aufwand, so dass Sie sich voll auf die Präsentation Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte und Dienstleistungen konzentrieren können. Durch leistungsstarke Partner im Ausland - in der Regel die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) - erhalten Sie gleichzeitig auch Zugang zu einem umfangreichen Netzwerk im Zielland und Kontakt zu ausgezeichneten Marktexperten, die Sie während und nach der Messe vor Ort betreuen können. Die aktuellen Angebote finden Sie auf der Website der IHK-Exportakademie (Außenwirtschaftliche Projektangebote).