Apostillen und Endbeglaubigungen: Zuständigkeit des BfAA
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden und Endbeglaubigungen zum Zweck der Legalisation bei ausländischen Vertretungen wurde an das BfAA übertragen. Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes ist damit aufgehoben.
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) ist unter folgender Adresse erreichbar:
Kirchhofstraße 1 - 2,14776 Brandenburg an der Havel, Deutschland.
Telefonisch können Sie das Amt unter der Nummer +49 30 184730-16500 (Dienstag und Donnerstag 10:00 -12:00 Uhr) kontaktieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BfAA.
Berücksichtigen Sie bitte eine Bearbeitungszeit von mindestens sechs Wochen.
Empfehlung: Überprüfen Sie, ob eine Endbeglaubigung von Handelsdokumenten durch das BfAA notwendig ist. Es wird empfohlen, dies mit dem Importeur abzuklären.
Empfehlung: Überprüfen Sie, ob eine Endbeglaubigung von Handelsdokumenten durch das BfAA notwendig ist. Es wird empfohlen, dies mit dem Importeur abzuklären.
Weitere Informationen finden Sie auch in den Konsulats- und Mustervorschriften “K+M”.