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Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine Verschiebung der Übergangsfrist zur Umsetzung der Verordnung um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 bzw. 30. Juni 2026 geeinigt. Ergänzend zu dieser Entscheidung hat die EU-Kommission neue Leitlinien zur Auslegung der Verordnung veröffentlicht. Erfahren Sie mehr!
Das Kontrollsystems ICS2 (Import Control System 2) verpflichtet Unternehmen, den Warenimport aus Drittländern frühzeitig an die zuständige Zollbehörden zu melden. Die Angabe der EORI-Nummer ist verpflichtend. Erfahren Sie mehr!
Der Zoll ermöglicht auch Unternehmen mit wenigen Einfuhren ein EUSt-Aufschub-Konto, sofern ein bestimmter EUSt-Betrag erreicht wird. Erfahren Sie mehr!
Transportkosten, die sich auf Rekordniveau befinden, unterbrochene Lieferketten, Rohstoffmangel und dadurch stetig steigende Rohstoffpreise – viele Faktoren erschweren den Unternehmen den Weg zurück zur Normalität nach der Pandemie.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat Klarstellungen zur Meldung der Echtwerte ab dem III. Quartal 2024 herausgegeben. Zusätzlich ist eine exemplarisch ausgefüllte Excel-Tabelle zur Erfassung der Echtwerte veröffentlicht worden. Erfahren Sie mehr!
Die EU-Verordnung (EU 2017/821) zielt darauf ab, die Einhaltung verantwortungsvoller internationaler Beschaffungsstandards für Konfliktmineralien zu gewährleisten. Verwenden Sie die Vorlage (CMRT) für den erforderlichen Bericht!
Alle Kleinsendungen unter 150 Euro müssen verpflichtend angemeldet werden. Was ist zu tun? Erfahren Sie mehr!
Beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern, wie dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen und anderen, müssen bestimmte Anforderungen beachtet werden. Was ist bei Kleinsendungen zu beachten?
Welche Pflichten und Rechtsvorschriften sind beim Import von Lebensmitteln zu beachten? Erfahren Sie mehr!