EU-Entwaldungsverordnung: Pflichten für Unternehmen
Die Entwaldungsverordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten ist in Kraft getreten. Marktteilnehmer, das heißt Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen, müssen die Regeln ab dem 4. Quartal 2024 anwenden und eine Sorgfaltserklärung abgeben. Erfahren Sie mehr!