Carnet A.T.A. Ausfüllhilfe

Die Carnet A.T.A Ausfüllhilfe bietet Ihnen eine komfortable Möglichkeit, Ihr Passierscheinheft am PC auszufüllen. Eine weiter Option bietet auch das eCarnet ATA/CPD.

Formularbestellung

Zunächst benötigen Sie das Carnet A.TA.- Formular. Dies kann in Formularverlagen oder bei Ihrer regionalen IHK käuflich erworben werden. Sie können das Formular auch bei uns online bestellen. Zur Formularbestellung.

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars

  • Die stark umrandeten Felder im Carnet A.T.A. und in den Einlageblättern sind nicht auszufüllen. Diese Felder sind für Eintragungen der IHK sowie der Zollverwaltung vorgesehen
  • Feld A: hier bitte den vollständigen Namen und die Anschrift des “Carnet-Inhabers” (Antragsteller) eintragen
  • Feld B: hier bitte den Namen derjenigen Person oder der Spedition eintragen, die das Carnet und die Waren dem Zoll vorführt. Für den Fall, dass die Person/das Unternehmen noch nicht bekannt ist, bitte “gemäß besonderer Vollmacht (as power of attorney)” einsetzen und demjenigen, der mit dem Carnet reist, eine entsprechende Vollmacht (siehe “Weitere Informationen”) mitgeben.
  • Feld C: hier ist die beabsichtigte Verwendung des Carnets einzutragen: Messen und Ausstellungen (fairs and exhibitions), Warenmuster (commercial sample) oder Berufsausrüstung (professional equipment)
  • Felder D bis F: diese Felder auf den gelben und weißen Einlageblättern bitte erst unmittelbar vor der Zollabfertigung ausfüllen. Hier unterschreibt der Reisende mit Angabe des Grenzortes und des Grenzübergangsdatums.
  • Rückseite–Allgemeine Liste (= Warenliste): die „Allgemeine Liste“ mit den Warenbeschreibungen auf der Rückseite des Carnet-Deckblattes sowie allen Rückseiten der Einlageblätter und der Antragsrückseite müssen identisch sein. Der Warenwert (Zeitwert – ohne Umsatzsteuer) ist in Euro anzugeben. Bitte den nicht benötigten Platz entwerten (Buchhalternase). Reicht die jeweilige Rückseite für die Warenliste nicht aus, sieht das Carnet-Abkommen Zusatzblätter (jeweils in der entsprechenden Farbe) vor. Die Verwendung von kommerziellen Listen (Kopien) sollte der Ausnahmefall sein, da diese im internationalen Abkommen nicht vereinbart wurden und die Anerkennung eine Ermessensentscheidung der ausländischen Zollverwaltung ist.
  • In Spalte 1 erhält jede Ware eine “laufende Nummer”. Gleichartige Waren können zusammengefasst werden, sofern jede mit einer eigenen laufenden Nummer versehen wird.
  • In Spalte 2 wird die handelsübliche Warenbezeichnung der Artikel eingetragen. Dabei sollten Prüf-, Fabrikations-, Seriennummern oder Typenschilder angegeben werden, um die Identifizierung der Ware zu erleichtern.
  • In Spalte 3 wird die Stückzahl der in Spalte 2 bezeichneten Waren angegeben.
  • In Spalte 4 sind Gewicht oder Menge, in aller Regel in Kilogramm anzugeben.
  • Die Spalte 5 beinhaltet den Zeitwert der Waren.
  • Das Ursprungsland in Spalte 6 kann nach den ISO-Ländercode2 ausgefüllt werden.
  • Am Ende der “Allgemeinen Liste” sind die Spalten 3, 4 und 5 jeweils zu summieren.
  • Abschließend ist vom Antragsteller eine rechtsverbindliche Unterschrift auf dem grünen Carnet-Deckblatt im Feld J unten rechts "Unterschrift des Inhabers" und auf dem Carnet-Antrag zu leisten. Sollen andere Personen berechtigt werden, Carnet A.T.A. und Anträge zu unterzeichnen, muss der IHK eine Unterschriftenhinterlegung übergeben werden.

Druckinfo

Das Carnet-Formular ist mit PC (oder Schreibmaschine) auszufüllen. Empfohlene Schriftgröße ist 10 Punkt.
Tipp: Wenn Sie die ausgefüllten Formulare speichern, können Sie diese immer wieder verwenden.

Ansprechpartner IHK Standort Mannheim

Bescheinigungsdienst Mannheim

L 1, 2
68161 Mannheim
Manfred Junglewitz
Telefon 0621 1709-225
Andrea Berkus
Telefon 0621 1709-222
Susanne Krause
Telefon 0621 1709-293

Ansprechpartner IHK Standort Mosbach

Bescheinigungsdienst Mosbach

Oberer Mühlenweg 1/1; 74821 Mosbach
Jessica Uhlrich
Telefon 06261 9249-0

eCarnet ATA/CPD

Wir bieten das Verfahren auch als eCarnet ATA/CPD an.