BAFA: Ausfuhrgenehmigungen sind kostenpflichtig

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine Gebührenverordnung für die Bereiche Kriegswaffenkontrolle, Exportkontrolle und Investitionsprüfung veröffentlicht.
Damit wurden verschiedene Dienstleistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kostenpflichtig, einschließlich der Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter.
Einige Dienstleistungen bleiben kostenfrei, darunter fallen beispielsweise "Nullbescheide". Ein "Nullbescheid" ist ein rechtsverbindliches Dokument des BAFA, das bestätigt, dass ein bestimmtes Exportvorhaben auf Grundlage der eingereichten Unterlagen weder verboten noch genehmigungspflichtig ist.
Gemäß dem Gebührenverzeichnis sind die Gebühren auf zwei Prozent des Warenwertes beschränkt.
Die Gebührenordnung sieht eine Befreiung von Gebühren für Rechtsgeschäfte und Handlungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro vor. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die einen Wert von über 100.000.000 Euro haben, ist ein Gebührenzuschlag von 10.000 Euro festgelegt.