Warennummern und Warenverzeichnis 2024 für die Außenhandelsstatistik

Warennummern bilden das zentrale Klassifikationssystem im internationalen Handel. Produkte werden gemäß ihrer technischen Eigenschaften eingestuft und mit einer entsprechenden Warennummer versehen, wie der Zolltarifnummer, dem HS-Code oder dem Tariff-Code.

Festlegung der Zollsätze

Die Zollsätze bei der Einfuhr werden durch die Warennummer bestimmt, ebenso wie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die notwendigen Dokumente. Der elektronische Zolltarif (ezt-online) dient dazu, die benötigten Informationen bei der Ein- oder Ausfuhr zu erfassen.
Mit dem Jahreswechsel kommt es zu Änderungen im EU-Zolltarif, wobei die entsprechende Verordnung jeweils am 31. Oktober des Vorjahres veröffentlicht wird. Das Statistische Bundesamt hat alle Änderungen der Warennummern und Besonderen Maßeinheiten für das Jahr 2024 in einer Übersicht herausgegeben.
Wir empfehlen sich mit den Änderungen vertraut zu machen, da das Zollsystem ATLAS ungültige Warennummern erkennt und nicht verarbeiten kann. 

Aufbau der Warennummer

Das internationale sechsstellige Harmonisierte System (HS) bildet die Basis der Warennummer. Die jeweiligen nationalen Zolltarife bauen weltweit darauf auf. es werden Ziffern hinzugefügt; falls keine Notwendigkeit zu einer genaueren Untergliederung besteht, wird mit Null gefüllt.
Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die 11-stellige Codenummer oder die 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben.
  • Einfuhr in nach Deutschland: 11-stellige Codenummer, TARIC + eine Ziffer
  • Einfuhr in die EU: 10-stelliger TARIC, KN + zwei Ziffern
  • Ausfuhr aus der EU und Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur KN), HS + zwei Ziffern
  • Intrastat: 8-stellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur)

Übersicht über die förmliche Gliederung der elfstelligen Codenummer

Beispiel aus Zoll online
Codenummer
Bezeichnung
01
Kapitel – Harmonisiertes System
0101
Position – Harmonisiertes System
0101 90
Unterposition – Harmonisiertes System
0101 9019
Unterposition – Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00
Unterposition – TARIC
0101 9019 00 9
Codenummer – Elektronischer Zolltarif

Komplizierte Einreihung und Auslegung

Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist, und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich am Beginn des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.
Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses (AV) (siehe Seite XIII) führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung.
Dort finden sich Regelungen zu:
  • unvollständigen Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern in Frage kommen:
  • Verwendungszweck sticht Material (Zweck vor Stoff)
  • genauere Beschreibung sticht allgemeine Beschreibung
  • größere Warennummer sticht kleinere
Erläuterungen gelten als wesentliches Instrument zur Interpretation der einzelnen Tarifpositionen, obwohl sie keine rechtliche Verbindlichkeit besitzen. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur basieren rechtlich auf der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates, die die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif regelt.

Harmonisiertes System

Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren im internationalen Handel ist eine weltweit anerkannte, sechsstellige Nomenklatur. Es bildet die Grundlage für die achtstellige Warennummer der Europäischen Union.
Das Harmonisierte System (HS) wird alle fünf Jahre aktualisiert; die letzte Aktualisierung fand im Jahr 2022 statt.

Warenverzeichnis 2024 und Suchmaschine

Das Warenverzeichnis für 2024 ist auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes einsehbar. Zusätzlich bietet das Statistische Bundesamt eine Online-Suche für das Warenverzeichnis an. Alle Änderungen im Vergleich zum Warenverzeichnis 2022 werden umfassend und praktisch aufbereitet und mit einer direkten Gegenüberstellung der alten und neuen Warennummern präsentiert.

Folgende HS-Positionen sind betroffen:

  • HS Position 2002 – Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet 
  • HS Position 3915 – Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
  • HS Position 5007 – Gewebe aus Seide
  • HS Position 5603 – Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen
  • HS Position 7019 – Glasfaser und Waren daraus (Garne, Stränge, Gewebe)
  • HS Position 8517 und 85 44
  • HS Position 9013 – Teile zu bestimmten optischen Instrumenten
  • HS Position 9401 – Teile von Sitzmöbeln
Alternativ ist eine Gegenüberstellung im Excel-Format sowie die sogenannte SOVA-Leitdatei verfügbar. Die SOVA-Leitdatei Ausgabe 2024 ist ein Verzeichnis aller im Ausgabejahr gültigen statistischen Warennummern mit ausführlicher Warenbeschreibung im .txt-Format, besonders geeignet für DV-gestützte Warenwirtschaftssysteme.
Hinweis: Es genügt nicht, nur die Warennummern zu vergleichen, da sich inhaltliche Änderungen ergeben können. Es kann vorkommen, dass eine bisherige Warennummer aus dem Jahr 2023 weiterhin existiert, die Ware jedoch einer neuen Nummer zugeordnet werden muss. Zur Ermittlung der korrekten Warentarifnummer bietet die Warenverzeichnis-Suchmaschine eine intuitive Unterstützung.

Auskünfte zu Warennummern

Unverbindliche Auskünfte

  • Die Recherche in der EU-Datenbank vZTA, mit ihrem umfangreichen Stichwortverzeichnis, ermöglicht das Auffinden aktuell gültiger und erteilter verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA). Oftmals reicht dies aus, um rasch zu einem verlässlichen Ergebnis zu gelangen.
  • Eine Klärung kann durch das zuständige Hauptzollamt oder die zentrale Auskunftstelle des Zolls erfolgen. Obwohl solche Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind, reichen sie normalerweise für eine einheitliche Handhabung aus.
  • Support des Statistischen Bundesamtes 

Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) legt eine Warennummer rechtsverbindlich fest. Sie wird vom Hauptzollamt Hannover ausgestellt, ist in der Regel drei Jahre gültig und hat EU-weite Verbindlichkeit. Details zur vZTA sind auf der Webseite des Zolls nachzulesen.

Hinweise zu vZTAs

  • vZTAs werden auch für Ausfuhren erteilt
  • erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTAs) müssen in Zollanmeldungen mit dem Code C626 versehen und durch die Nummer der Auskunft ergänzt werden; dies betrifft sowohl die Einfuhr als auch die Ausfuhr.
  • die aktuell gültigen vZTA können in einer EU-Datenbank vZTA recherchiert werden.
  • vZTAs können auch eine Bindungswirkung für ähnliche Produkte entfalten, sofern “es sich um erzeugnis- und  herstellungsbedingte unvermeidliche Abweichungen handelt, die keine Auswirkung auf das Einreihungsergebnis haben können” so der Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 26. Januar 2012, VII R 17/11.
  • vZTAs werden dem jeweiligen Antragsteller erteilt; innerhalb eines Konzerns sollte sichergestellt werden, wer für welchen Artikel vZTAen beantragt

Änderungen im Harmonisierten System mit WTO-Tool nachverfolgen

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat ein Online-Tool namens HS-Tracker eingeführt, das die Nachverfolgung von Änderungen im Harmonisierten System (HS) erleichtern soll. Dieses Tool bietet relevante Informationen, Dokumente und Visualisierungen zu den verschiedenen Überarbeitungen der HS-Nomenklaturen an.
Es zielt darauf ab, unterschiedlichen Interessengruppen die Verfolgung von Änderungen spezifischer Positionen und Unterpositionen über verschiedene Versionen des HS hinweg zu ermöglichen.