Lieferkettengesetz – Social Auditors in Indien

In Deutschland trat am 1. Januar 2023 das Lieferketten- und Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft – zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000, seit dem 1. Januar 2024 nun auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Das Lieferketten- und Sorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte in den Lieferketten nachzukommen. 
Um den Vorgaben des LkSG nachzukommen, müssen Unternehmen ihre Lieferanten im Ausland überprüfen. Können sie die Überprüfung nicht durch interne Auditoren leisten, bietet sich die Beauftragung eines externen Auditors mit einem Social Audit an. Mit Social Audits werden Unternehmen hinsichtlich ihrer Leistung unter anderem in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten, arbeitsrechtlichen Vorschriften und Arbeitsschutz und die Einhaltung allgemeiner Rechtsvorschriften beurteilt. 
Der Auditor führt die Überprüfung des Lieferanten vor Ort durch und setzt dabei verschiedene Maßstäbe und Kriterien zur Beurteilung an. Dies gewährleistet, dass auch in der Lieferkette nachhaltig Menschenrechte und arbeitsrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Zudem gibt der Auditor den deutschen Unternehmen einen Nachweis an die Hand, mit dem er Kunden gegenüber die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten seiner Lieferanten dokumentieren kann.
Gerade in Indien sind zahlreiche Lieferanten deutscher Unternehmen ansässig. Möchten Sie als Unternehmen Ihre indischen Lieferanten begutachten lassen, können Sie aus einer Vielzahl an in Indien ansässigen Auditoren wählen.
Unter anderem diese Auditoren haben Büros in Indien: 
Die folgende Karte gibt Ihnen einen Überblick, in welchen indischen Städten Auditoren eine Niederlassung haben. Sobald Sie mit dem Cursor über das Icon fahren, sehen Sie die dort ansässigen Auditoren.