Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
Raumlufttechnische Anlagen sorgen in Unternehmen für die richtige Betriebstemperatur – sei es in der Produktion oder in den Büroräumen. Deren Energiekosten können sich mit der Zeit zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickeln. Informieren Sie sich zur Förderung. Zudem geben wir Tipps zur Effizienzoptimierung.
Förderung zur Effizienzoptimierung
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 12. Februar 2024 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert.
Fördermittel sichern und die Energieeffizienz steigern. Bis zum Ende des Jahres 2026 können Unternehmen aus der Industrie, Immobilienwirtschaft und Krankenhäuser sowie andere Organisationen Zuschüsse für den Einbau neuer Kälte- oder Klimaanlagen beantragen. Auch die Sanierung bestehender Anlagen wird gefördert. Das Bundesumweltministerium unterstützt außerdem die Teilsanierung von Anlagen.
Worum genau geht es bei dieser Förderung?
Sie betrifft Kälteanlagen und Klimaanlagen, die in ihrer Energieeffizienz verbessert werden – sei es durch teilweise Erneuerung oder den vollständigen Neubau. Unternehmen und Eigentümer von Gewerbeimmobilien können auch bei Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme auf Zuschüsse zählen. Das Förderprogramm deckt außerdem die zugehörigen Komponenten, Systeme und Speicher ab. Nicht zuletzt werden auch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen gefördert. Weitere Details finden Sie auf der offiziellen Website des BAFA.
In diesem Förderprogramm sind Split- und Multisplit-Klimageräte nicht förderfähig und Privatpersonen nicht antragsberechtigt. Allerdings können diese über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
In diesem Förderprogramm sind Split- und Multisplit-Klimageräte nicht förderfähig und Privatpersonen nicht antragsberechtigt. Allerdings können diese über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Grundsätzlich gilt: hat die Klimaanlage eine Heizfunktion und wird zur Wärmeerzeugung genutzt, dann ist sie förderfähig.
Aus technischer Sicht handelt es sich bei jeder Split-Klimaanlage, welche auch heizen kann, um eine Luft-Luft-Wärmepumpe mit Kühlfunktion.
BAFA-Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik zur Steigerung der Effizienz des Gesamtsystems werden gefördert.
BAFA-Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik zur Steigerung der Effizienz des Gesamtsystems werden gefördert.
Zusätzlich werden im Rahmen einer Bonusförderung weitere Maßnahmen gefördert:
- Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage
- Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage (für Wärmespeicher)
- Kältespeicher mit Wärmeübertrager sowie weitere technische Details
- Freikühler mit Rohrleitungen
- Pumpen
- MSR-Technik
Anträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu stellen. Die Auftragsvergabe darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Unterstützung beim Erschließen der Einsparpotenziale
Die KEFF+Moderatoren schauen sich die Anlagen vor Ort im Unternehmen an und verschaffen sich so den notwendigen Überblick. Bei Bedarf kommt dabei auch eine Wärmebildkamera zum Einsatz, mit der bisher unbekannte Schwachstellen identifiziert werden können
Das Thema “Abwärmenutzung” ist ein weiterer wichtiger Aspekt. So lässt sich die Abwärme klimatisierter Serverräume und Kühlhäuser im Winter zur Beheizung von Betriebsgebäuden oder zur Warmwasserbereitung nutzen. Auch der Aufstellort und das eingesetzte Kältemittel haben einen Einfluss auf die Anlageneffizienz. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die neue EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung). Die Pflichten der Anlagenbetreiber wurden darin erweitert und der Einsatz klimaschädlicher Treibhausgase (F-Gase) eingeschränkt.
Worauf können Sie zur Effizienzoptimierung achten?
Wartung
Durch regelmäßige Wartung von RLT-Anlagen lassen sich etwa Druckabfälle durch verstopfte Filter vermeiden. Das unterstützt einen effizienten Betrieb der Anlage.
Rohr- bzw. Kanalsystem
Mögliche Überdimensionierungen des Rohrsystems sollten erkannt werden. Denn eine Fehldimensionierung führt zu einer erhöhten Leistungsaufnahme der Ventilatoren.
Luftführung
Strömungswiderstände sind zu vermeiden. Überflüssige Anlagenkomponenten, etwa Schalldämpfer, führen zu erhöhter Leistungsaufnahme der Anlage.
Wärmerückgewinnung
Sollte die Möglichkeit zur Wärmerückgewinnung bestehen, kann diese Wärme zur Beheizung und Konditionierung von Zuluft genutzt werden. So wird der Einsatz von Heizenergie gemindert.
Kühlung/Klimatisierung
Wichtig sind Kontrollen des Temperaturniveaus von Kälteträgern und Kühlmedien. Je geringer die Temperaturdifferenz ist, umso kleiner ist der Energieaufwand für den Anlagenbetrieb. Das Ersetzen von Radialventilatoren durch Axialventilatoren am Rückkühlwerk mindert den Energiebedarf deutlich. Alternativ kann im Sommer ein nächtlicher Lüftungsbetrieb den Kühlbedarf für Gebäude senken. Verschattungssysteme an Fenstern sowie der Einsatz effizienter Geräte im Betrieb verringern zudem ab-/zuführende Wärmelasten. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht eine regelmäßige Inspektionspflicht für Klimaanlagen ab 12 kW Kühlleistung.
Bedarfsgerechte Regelung
Die Optimierung der Ventilatoren-Laufzeiten, das Anpassen der Ventilatoren-Leistung (Luftmenge) und der Sollwerte (z. B. Zulufttemperatur) an den aktuellen Luftbedarf und ein bedarfsgerechtes Einstellen der Steuerung für die Anlagenkomponenten maximieren den Wirkungsgrad einer RLT-Anlage.
Haben Sie den kostenfreien Effizienz-Check für Ihr Unternehmen schon genutzt?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufdeckung von Einsparmöglichkeiten persönlich und kostenfrei bei Ihnen vor Ort. Über unser Online-Formular können Sie eine Terminanfrage für einen Ressourceneffizienz-Check (KEFF+Check) mit Ihren Wunschthemen stellen.