Invest BW – Förderung von Innovationen
Im Rahmen des Förderprogramms Invest BW vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg werden regelmäßig technologieoffene und missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben und veröffentlicht.
Aktueller Förderaufruf
Der Förderaufruf “Innovation III” erfolgt missionsorientiert. Ziel ist die Förderung von Projekten und Maßnahmen von Unternehmen in Baden-Württemberg, die “Smarte Lösungen für Klimaschutz und Digitalisierung” entwickeln. Einreichungsfrist der Skizzen ist der 31. Oktober 2024.
Zur Ausschreibung vom 25. Juli 2024.
Zur Ausschreibung vom 25. Juli 2024.
Wer wird gefördert?
Einzelvorhaben
- Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben
- Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem bzw. den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll auch die Konsortialführerschaft bei dem antragsstellenden Unternehmen liegen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.
Welche Kosten werden gefördert?
1. Personalausgaben
Förderfähig sind Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird).
- Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form. Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommens-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
- Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. im Projekt tätig werden, sind hierfür Personaleinzelausgaben von entsprechenden leitenden Mitarbeitern (Projektleiter, Abteilungsleiter o. ä.) zum Ansatz zu bringen.
- Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS als Dividend angesetzt werden.
- Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro. Der für die Kalkulation maßgebliche Stundensatz ergibt sich aus der Division der vorstehend genannten Bruttolöhne bzw. -gehälter durch die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten wie beispielsweise Urlaub, Krankheit etc.) laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag. Hierbei sind ggf. vorgegebene Wochen- oder Monatsarbeitsstunden entsprechend auf Jahresarbeitsstunden umzurechnen.
- Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und durch geeignete Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (z. B. Stunden-/Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung etc.) produktiven Stunden (ohne Fehlzeiten).
- Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
- Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.
2. Fremdleistungen
Folgende Fremdleistungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig:
- Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
- Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.
3. Gemeinausgabenzuschlag
Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 20 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben für Unternehmen sowie für Forschungseinrichtungen gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (z. B. Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben sowie Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit.
Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Material- / Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u. ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen
- Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Antragsteller.
Wie wird gefördert?
Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO).
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen zwölf Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- bzw. Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Weitere Details zu den Zuwendungen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift auf der Invest BW Programmseite.
Die Entscheidung wird nach folgenden Förderkriterien getroffen:
- Innovationshöhe – wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
- Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Das Erreichen einer Innovation mit dem Vorhaben muss realistisch sein, es muss aber auch mit Risiken behaftet sein.
- Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
- Verwertungsoption bzw. Anwendungsnähe – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
- Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt.
- Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch / ökologisch / sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate.
Wie sind die Konditionen?
Es können Zuwendungen zwischen 20.000 Euro bis 650.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 1.300.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Förderquoten für Einzelvorhaben
Unternehmensgröße
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Förderquote
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Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz maximal 10 Millionen Euro / Bilanzsumme maximal 10 Millionen Euro)
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45 Prozent
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Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz maximal 50 Millionen Euro / Bilanzsumme maximal 43 Millionen Euro
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35 Prozent
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Unternehmen mit weniger als 3000 Mitarbeitern
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25 Prozent
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Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern
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15 Prozent
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Bei Forschungseinrichtungen (Verbundvorhaben) können höhere Fördersätze von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Wann, wie und wo stellt man den Antrag?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden! Anders als bisher, ist das Antragsverfahren bei diesem Förderaufruf zweistufig.
Erste Stufe: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Formulare für die Antragsstellung finden Sie beim Antragsportal des Projektträgers.
Die Projektskizze sollte enthalten:
- Gesamtziel des Vorhabens
- Beschreibung des Projektteams
- Stand der Wissenschaft und Technik bzw. Ausgangssituation
- Wirtschaftliche Verwertung
- Schutzrechtslage
- Ausführliche Beschreibung des Vorhabens
- Arbeitsplan
Zweite Stufe: Förderantrag und Bewilligungsverfahren
Einreicher von positiv bewerteten Projektskizzen werden aufgefordert, über das Antragsportal einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Frist dafür wird den Antragstellenden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQ sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie auf www.invest-bw.de.
Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
Für Fragen zum Förderprogramm Invest BW stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an!