Förderprogramm Künstliche Intelligenz für KMU

“KI4KMU” ist ein bundesweites, branchenoffenes Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und mit diesen zusammenarbeitende Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Förderung risikoreicher, industrieller Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI).

Hinweis

Derzeit können keine Anträge eingereicht werden. Der letzte Aufruf war im Jahr 2022. Sobald ein neuer Förderaufruf bekanntgegeben wird, informieren wir Sie an dieser Stelle.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit maximal 249 Mitarbeitern sowie 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen sowie Hochschulen, universitäre wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt, soweit sie in der Rolle als Technologielieferant oder Testanwender benötigt werden. Von Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bei Verbundprojekten müssen junge Unternehmen zum Zeitpunkt der Einreichung einer Projektskizze:
  • Die Gründungsphase abgeschlossen, die produktive Geschäftstätigkeit aufgenommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt durch entsprechende Kundenprojekte bzw. Aufträge nachgewiesen haben,
  • Über fest angestellte Mitarbeiter mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den KI-Fachgebieten im erforderlichen Umfang verfügen,
  • In der Lage sein, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden haben. Das Themenspektrum umfasst:
  • Automatisierte Informationsaufbereitung
  • Digitale Assistenten: z. B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen)
  • Computer Vision/Bildverstehen
  • Sprach- und Textverstehen: domänenspezifische Inhalte, zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler), privacy-by-design-Ansätze
  • Datengetriebene Systeme und Datenengineering
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen: z. B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung, neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
  • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz
  • Logistik, Mobilität und Automobil
  • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung
  • Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
  • Daten- und IKT-Wirtschaft

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Wie sind die Konditionen?

In der Regel können Projektkosten bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird jedoch vorausgesetzt. Bei jungen Unternehmen aus dem KI-Bereich, deren Gründung zum Zeitpunkt des geplanten Projektbeginns weniger als drei Jahre zurückliegt, können Kosten bis maximal 100.000 Euro pro Jahr anteilig gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind individuelle Aufschläge, im Einzelfall bis 75 Prozent möglich. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen ist eine Anteilsfinanzierung bis maximal 35 Prozent möglich.
Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, sind Ausgaben bis zu 100 Prozent förderfähig. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Wann und wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Formulare für die Antragsstellung können auf der offiziellen Seite zum Förderprogramm beim BMBF heruntergeladen werden. Anträge können über das “easy-Online” Portal gestellt werden.
Weitere Details und einen Beratungsservice erhalten Sie auch beim Projekträger, dem Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR).
Der letzte Stichtag für die Einreichung von Projektskizzen war am 15. Oktober 2022.

Was ist noch zu beachten?

Die Vorhaben sollen maßgeblich von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert werden. Als ein Ergebnis sollen dauerhafte Innovationsprozesse in den KMU angestoßen werden. Die Förderdauer liegt in der Regel im Zeitraum von zwei bis zu maximal drei Jahren.

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zum Förderprogramm “KI4KMU” stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung. Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.