Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg

Mit dem Gesetz sollen, wegen des voranschreitenden Klimawandels, neben dem Klimaschutz stärker als bisher Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels berücksichtigt werden.
Zentrales Element des Gesetzes ist die Ergänzung des 2030-Ziels um einzelne Sektorziele. Zur Erreichung der Ziele wird ein “Klima-Maßnahmen-Register“ eingeführt.
Mit einem regelmäßigen Monitoring überprüft die Landesregierung die Erreichung der Klimaschutzziele. Falls sich abzeichnet, dass diese nicht erreicht werden, wird die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen beschließen.
Daneben enthält das Klimaschutzgesetz auch konkrete Maßnahmen wie z.B. die Plicht, auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen, Photovoltaikanlagen zu installieren. Künftig soll bei der Planung von Baumaßnahmen des Landes und bei der Beschaffung durch das Land pro Tonne CO2, die über die Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme entsteht, rechnerisch ein Preis, der aktuell 201 Euro pro Tonne CO2 beträgt, zugrunde gelegt werden. Der CO2-Schattenpreis ist ein Instrument, um die Kosten der Umwelt, die durch den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid entstehen, sichtbar zu machen.