Unternehmensförderung – Hilfe in Krisensituationen
Unternehmen aus allen Branchen geraten immer wieder in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Gründe hierfür sind vielfältig: rückläufige Nachfrage, verspätete Anpassung der Unternehmensstruktur, Forderungsausfälle und schleppende Zahlungseingänge sind nur einige Beispiele.
Programm "Förderung von Unternehmensberatung für KMU" der BAFA
In vielen Fällen mangelt es an einer rechtzeitigen Abstimmung aller Beteiligten und an einer fachkundigen Betreuung, um aus der Krise herauszufinden. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und eine Hilfe zur Stabilisierung von Unternehmen zu geben, haben kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, im Rahmen des Programms “Förderung von Unternehmensberatung für KMU” der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine geförderte Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen.
Dieses Programm wird durch die IHK Rhein-Neckar begleitet und bei Bedarf moderiert. Ziel der Beratung ist die Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation des Betriebes und zum Erhalt der Arbeitsplätze.
Wie kann mein Unternehmen an diesem Programm teilnehmen?
Unternehmen in Schwierigkeiten können sich vertrauensvoll an die IHK als Regionalpartner wenden. Wir informieren Sie über die Zugangsvoraussetzungen und Förderbedingungen des Programms.
Der Förderantrag kann online über die BAFA Antragsplattform bei der Leitstelle (z. B. DIHK Service GmbH) gestellt werden.
Das Unternehmen wählt einen Berater aus, welcher bei der BAFA registriert sein muss. Der Beratungsvertrag darf aber erst unterschrieben werden und mit der Beratung begonnen werden, wenn die Zusage der Leitstelle vorliegt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Die IHK begleitet den gesamten Beratungsprozess und steht dem Kunden als Ansprechpartner bei eventuellen Fragestellungen zur Verfügung. Sinnvoll ist, nach Vorlage des Beratungsberichts ein gemeinsames Abschlussgespräch mit allen Beteiligten (Kunden, Berater, IHK, Bank, etc.) in den Räumlichkeiten der IHK durchzuführen, um das Beratungsergebnis gemeinsam zu besprechen und zu festigen. Die IHK steht hier als Moderator zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Für Unternehmen gilt eine maximale Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro. Der Fördersatz liegt bundesweit einheitlich bei 50 Prozent. Das heißt, das Unternehmen hat für die Beratung einen Eigenanteil in Höhe von maximalen 1.750 Euro zu tragen.
Erfahrung
Wir haben im Rahmen des Projekts “Runder Tisch” rund 1.000 Unternehmen mit mehr als 7.500 Mitarbeitern und einem Gesamtumsatz von rund 800 Millionen Euro begleitet und damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und den Ausbau der Wirtschaftskraft unserer Region geleistet.
Der zuständige Projektleiter, Herr Christian Schwöbel, war jahrelang im Firmenkundengeschäft eines regionalen Kreditinstituts tätig, davon rund zehn Jahre als Leiter der Sanierungsabteilung.
Gerne stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Informationsgespräch zur Verfügung. Weitere Informationen sowie die genauen Bedingungen und Konditionen erhalten können Sie auf der Webseite des BAFA einsehen
Das Programm "Förderung von Unternehmensberatung für KMU" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF-Plus) gefördert.