Förderung Unternehmensberatungen für KMU und Freiberufler
Beratungen helfen bei der Unternehmensführung. Herausforderungen bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen sind in der täglichen Unternehmenspraxis immer wieder auf der Tagesordnung. Die geförderte Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind.
Allgemeines
Ein Unternehmen zu führen ist eine zentrale Herausforderung. Ob Fachkräftesicherung und -bindung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anpassung des Geschäftsmodells, Kosteneinsparungen oder nachhaltiges Wirtschaften – gefragt ist Know-how zu vielen zentralen Herausforderungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie ”Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können online beim BAFA gestellt werden.
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Dafür bieten sich die Gründungsgutscheine Baden-Württemberg als Vorgründungsberatung an. Neu gegründete Unternehmen können jedoch besonders vom BAFA-Programm profitieren.
Beratungsinhalte
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm ermöglicht Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftesicherung und
-bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ökologische Nachhaltigkeit kann nicht nur ein Thema im Zusammenhang mit Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung oder Produktumstellung sein, sondern auch als hilfreiches Argument zur Erschließung neuer Zielgruppen herangezogen werden. Weitere Ausführungen zu den Fördergrundsätzen stehen in der Förderrichtlinie und im aktuellen Merkblatt.
-bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ökologische Nachhaltigkeit kann nicht nur ein Thema im Zusammenhang mit Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung oder Produktumstellung sein, sondern auch als hilfreiches Argument zur Erschließung neuer Zielgruppen herangezogen werden. Weitere Ausführungen zu den Fördergrundsätzen stehen in der Förderrichtlinie und im aktuellen Merkblatt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe sind und die die Definition für KMU erfüllen. Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein Gespräch mit einem Regionalpartner nachweisen. Die passende Leitstelle für Gewerbetreibende ist die DIHK Service GmbH. Die Kontaktinformationen finden Sie im PDF “Regionale Ansprechpartner” (PDF, 271 KB, Datei wird automatisch heruntergeladen). Die Regionalpartner informieren Sie über die Fördervoraussetzungen und Sie erhalten, bezogen auf Ihr individuelles Vorhaben, wichtige Hinweise für die anstehende Beratung. Das Gespräch für neu gegründete gewerbliche Unternehmen macht das IHK StarterCenter kostenfrei. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.
Anmeldung zum Regionalpartnergespräch
Für Unternehmer im ersten Jahr nach Gründung ist ein kostenfreies Informationsgespräch erforderlich. Jetzt Termin vereinbaren.
Für Unternehmer im ersten Jahr nach Gründung ist ein kostenfreies Informationsgespräch erforderlich. Jetzt Termin vereinbaren.
Die Beratung und die Einreichung des Verwendungsnachweises sowie aller notwendigen Unterlagen müssen spätestens nach sechs Monaten nach Erhalt des Förderungszusage-Informationsschreibens im elektronischen Verfahren vollständig abgeschlossen und vorgelegt werden. Die Erlaubnis zum Maßnahmenbeginn kann nur erteilt werden, wenn das gewählte Beratungsunternehmen durch die BAFA freigeschaltet ist. Mehr dazu erfahren Sie im PDF “Hinweise für KMU zur Beraterauswahl” des BAFA.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur vorab und online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden; ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur vorab und online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderung sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden; ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Inhalte der Beratung
Die Beratung muss als konzeptionelle Beratung erfolgen und insbesondere Themen beinhalten wie Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit. Im schriftlichen Beratungsbericht unmittelbar nach Abschluss der Beratung muss dies durch den Berater dokumentiert werden. Weitere Details und Erläuterungen finden Sie im PDF “Merkblatt – Beratungsinhalte und Beratungsbericht sowie bereichsübergreifende Grundsätze des ESF Plus”.
Förderhöhe
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar gewährt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt an das beratene Unternehmen. Der Zuschuss bemisst sich nach den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:
- im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und
- im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer. Weitere Details regelt die Förderrichtlinie.
Die Leitstelle prüft die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie, führt notwendige Sachverhaltsprüfungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen über das Online-Antragsformular vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Zum Zeitpunkt der Vorprüfung durch die Leitstelle und anschließender Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde sind alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelte Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die oben stehenden Informationen sind nur ein erster Überblick über die Fördervoraussetzungen. Bitte informieren Sie sich vorab beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die grundsätzlichen Bedingungen (siehe Unterpunkt “Antragstellung”).
Die DIHK Service GmbH ist die Leitstelle für das Programm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung. Die Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes bei der DIHK Service GmbH führt das Programm im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für gewerbliche Unternehmen durch.
Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) das Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” in Deutschland.