Verwaltungsgericht hebt Rückforderungsbescheid für Corona-Soforthilfen auf
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am 11. Juli 2024 in fünf ähnlich gelagerten Musterverfahren die Rückforderungsbescheide der Landeskreditbank Baden-Württemberg bezüglich Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige aufgehoben.
Das Gericht hat entschieden, dass die Rückforderungen der im Frühjahr 2020 gewährten Corona-Soforthilfen in bestimmten Fällen unzulässig sind. Die Entscheidung betrifft potenziell auch zahlreiche Unternehmen in der Region, die in den ersten Monaten der Pandemie finanzielle Unterstützung erhalten haben.
Stand heute sind jedoch noch viele Fragen offen, die schnellstmöglich durch die Urteilsbegründung ausgeräumt werden sollten. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat außerdem die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen.
Das Gericht stellt nach aktuellem Informationsstand unter anderem darauf ab, dass formale Fehler oder unklare Antragsbedingungen nicht zu einer Rückforderung führen dürfen. Außerdem sei für den Erlass von Rückforderungsbescheiden immer eine Einzelfallprüfung notwendig.
Betroffenen Unternehmen sollten sich für eine individuelle Einzelfallprüfung mit ihrem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.