Gründung von Pflegeeinrichtungen
Bei der Gründung einer Pflegeeinrichtung müssen Sie Bestimmungen und Zulassungsvoraussetzungen beachten. Hier finden Sie Links zu hilfreichen Informationen!
Hinweis
In der Regel ist für die Gründung eines Pflegebetriebs keine Gewerbeanmeldung erforderlich, es sei denn, der Betrieb muss zum Beispiel aufgrund seiner Rechtsform (GmbH) ins Handelsregister eingetragen werden. Pflegebetriebe fallen in der Regel nicht unter die IHK-Mitgliedschaft.
Ansprechpartner und Links
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert auf seinem Portal speziell Gründerinnen und Gründer im sozialen und pflegerischen Bereich. Dort finden Sie auch die Publikation "GründerZeiten" zum Download, die alle wichtigen Gesichtspunkte zusammenfasst.
- Vertiefende Informationen zu Pflegediensten bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
- Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg finden Sie alle Formulare für die Zulassung einer Pflegeeinrichtung.
- Bestimmungen und Gesetze finden Sie im Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVAG).
- Über Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen informiert die IHK Region Stuttgart
Die hier gelisteten Links sind keine Empfehlungen der IHK und bieten keinen allumfassenden Überblick, sondern dienen lediglich einer ersten Information. Weitere Links von Organisationen können uns eingereicht werden.