Gaststättenunterrichtung
Wer sich in der Gastronomie selbstständig machen und in seinem Lokal alkoholische Getränke ausschenken möchte, benötigt eine Gaststättenerlaubnis (Konzession). Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession ist entweder eine entsprechende Berufsausbildung oder die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung.
Hinweis
Vertreibt ein Anbieter also alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen oder unentgeltliche Proben, so ist er von der Erlaubnis nicht betroffen. Hotels, in denen der Alkoholausschank ausschließlich an Hausgäste erfolgt, benötigen eine solche Erlaubnis ebenfalls nicht.
Warum gibt es die Gaststättenunterrichtung?
Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit, die aus der Verletzung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Gaststättengewerbe erwachsen können sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung.
Video: Die Gaststättenunterrichtung
Wo wird die Konzession beantragt, was sind die Voraussetzungen?
Die Konzession wird vom zuständigen Ordnungsamt erteilt, wenn der Gewerbetreibende lebensmittelrechtliche Kenntnisse nachweisen kann. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung.
Geregelt ist das in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe, § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG.
Nach dem Besuch der Unterrichtung erhalten Sie die erforderliche Bescheinigung, den Unterrichtungsnachweis.
Hier finden Sie unsere nächsten Termine zur Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung.
Hinweis:
Bitte klären Sie vor einer kostenpflichtigen Anmeldung, ob Sie für Ihre Gewerbeanmeldung die Gaststättenunterrichtung oder die Lebensmittelhygieneschulung besuchen müssen.
Gaststättenunterrichtung in verschiedenen Fremdsprachen
- Italienisch: IHK Düsseldorf, Kundencenter 0211 3557-0
- Griechisch: Bergische IHK, Sofia Ernst, 0202 2490-501
- Türkisch: IHK Köln, Kundencenter, 0221 1640-1300
- Chinesisch: IHK Köln, Kundencenter, 0221 1640-1300
Ausnahmen in der Erlaubnispflicht
Bei bestimmten Berufsausbildungen sind Ausnahmen von der Erlaubnispflicht möglich. Auskünfte erteilt Ihnen gerne Petra Emmerich, Telefon 0621 1709-866.
Links und Downloads
- Erwerb GEMA Lizenz (Nr. 951652)
- Was der Gastwirt wissen muss (Nr. 949560)