Geprüfte Diätköche

Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Diätkoch/zur Geprüften Diätköchin und damit die Befähigung, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können:
  1. Planen und Erstellen nährstoffoptimierter Speisepläne anhand ernährungs-physiologischer und betrieblicher Vorgaben , Mitarbeiten bei der Zusammenstellung von Diätkatalogen in interdisziplinären Teams, Ableiten von Kostformen und Ernährungsanforderungen für verschiedene Zielgruppen
  2. Bewerten und Disponieren von Produkten für die Zubereitung spezifischer Kostformen und Diäten
  3. informieren von Mitarbeitern bezüglich Koch- und Küchentechniken bei der Speisenzubereitung, Führen der zugeordneten Mitarbeiter bei Organisation und Zubereitung von Diäten, Umsetzen von Vorgaben, Verordnungen und Gästewünschen, Beachten der Vorgaben der Diätverordnung und des Lebensmittelrechts
  4. Fach- und sachgerechtes Einsetzen von Lebensmitteln und Zubereiten von Speisen nach ärztlichen Verordnungen , Mitarbeiten bei der betrieblichen Qualitätssicherung für den Bereich der Diätküche einschließlich Erstellen der erforderlichen Dokumentationen
  5. Nutzen von Medien zur Informationsbeschaffung, Mitwirken bei der Ernährungsbildung und -erziehung, informieren über vorhandene Speisenangebote und Dienstleistungen, Mitwirken bei Vertriebs- und Marketingaktivitäten

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugehörigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Zulassungsantrag zur Prüfung

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Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Fachpraktische Qualifikationen
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  • Interdisziplinär arbeiten
  • Abläufe organisieren und Speisen zubereiten
  • nährstoffdefinierte Speisepläne erstellen
  • Ernährungsbildung und -erziehung unterstützen
Der Prüfungsteil „Fachpraktische Qualifikationen" besteht aus einer integrativen Situationsaufgabe.

Anmeldung

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Anmeldeschluss

Frühjahrsprüfung: 15. März des Prüfungsjahres