QualiScheck RLP – Förderung beruflicher Weiterbildung

Der QualiScheck verfolgt das Ziel, die Bedeutung beruflicher Weiterbildung zu steigern, indem er mehr Personen zur Teilnahme an solchen Maßnahmen ermutigt und finanzielle Unterstützung bietet.

Was wird gefördert?

Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
Bitte beachten Sie: Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Bitte beachte Sie, dass daher folgende Personengruppen nicht gefördert werden können:
  • Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
  • Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
  • Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
  • Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler (bitte prüfen Sie eine Antragstellung im Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung)
  • Nicht Erwerbstätige

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
Aus Gründen der Qualitätssicherung werden nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder soweit die Maßnahmen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder oder durch Anstalten des öffentlichen Rechts anerkannt sind.
Die Weiterbildungsangebote der IHK Rhein-Neckar können gefördert werden, da die IHK die Voraussetzungen erfüllt.

Welche Kosten werden übernommen?

Gefördert werden max. 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten bspw.
  • Anmeldegebühren,
  • Teilnahmegebühren und
  • Prüfungsgebühren sowie
  • Skripte und Materialien
Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.
Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Welche Kosten nicht gefördert werden, erfahren Sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Treffen die Fördervoraussetzungen auf mich zu?

Im Rahmen der Antragstellung wird vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung auf die Fördervoraussetzungen geprüft. Sie können bereits einen Vorab-Check machen, um Ihnen eine Orientierung zu geben, ob der QualiScheck zu Ihnen passt.

Wie stelle ich den Antrag?

Den Antrag auf QualiScheck können Sie über EurekaRLP Plus 2021-2027 stellen.

Rechtliche Grundlagen für die Förderung

Die Förderung im Rahmen des Förderprogramms QualiScheck wird auf der Grundlage dieser Rahmenbedingungen gewährt.