KOMPASS – kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Das Förderprogramm “KOMPASS” ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die darauf abzielt, einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen für Solo-Selbstständige zu fördern.

Was ist KOMPASS?

Das Programm “KOMPASS” zielt darauf ab, Solo-Selbstständigen eine sichere Zukunft zu bieten, indem es eine breite Palette von finanziellen Unterstützungen für individuell ausgewählte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bereitstellt. Auf diese Weise trägt das Programm dazu bei, die Vielfalt und Widerstandsfähigkeit von Solo-Selbstständigen in Krisenzeiten zu stärken.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Solo-Selbstständige, die sich weiterqualifizieren möchten, einen Zuschuss erhalten.
Für ein kostenfreies Erstberatungsgespräch können Sie sich an eine der bundesweit verteilten Anlaufstellen wenden, um Zugang zur Förderung zu erhalten.
Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Anlaufstellen.
Weitere Informationen zum KOMPASS-Programm finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Wer wird gefördert?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
  • Haupterwerb
  • Maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten
  • Bestandsdauer von mindestens zwei Jahren am Markt
  • De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro (bzw. 100.000 Euro im Straßentransportsektor)
  • Kein Qualifizierungsscheck im Rahmen von “KOMPASS“ innerhalb der letzten zwölf Monate
Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Mitarbeitende von Solo-Selbstständigen sind nicht förderfähig.
Wertvolle Hinweise zu den Voraussetzungen und den Ausschlussgründen finden Sie unter “Links und Downloads” in der FAQ für Solo-Selbständige.

Was wird gefördert?

Sowohl fachliche Kompetenzen, ob berufsspezifisch oder nicht-berufsspezifisch, als auch persönliche Kompetenzen sind förderfähig. Dies schließt sowohl “Hard Skills” als auch “Soft Skills” ein.
Um förderfähig zu sein, muss eine Qualifizierung oder Weiterbildung grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
  1. Die Inhalte müssen im Einzelfall beruflich relevant sein
  2. Es muss begründet werden, dass die Inhalte beruflich eingesetzt werden
Zusätzlich muss die Maßnahme zur Sicherung oder Weiterentwicklung Ihrer beruflichen Existenz und/oder zur Erhöhung der Bestandsfestigkeit Ihres Geschäftsmodells beitragen.
Außerdem muss die Qualifizierung/Weiterbildung eine Mindestdauer von 20 Zeitstunden umfassen.
Eine genaue Auflistung an förderfähigen und nicht-förderfähigen Weiterbildungsangeboten finden Sie unter “Links und Downloads” in der FAQ für Solo-Selbständige.
Die meisten unserer Weiterbildungsangebote können über KOMPASS gefördert werden, da wir als IHK Rhein-Neckar die Voraussetzungen an Bildungsträger erfüllen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach den Kosten für die Qualifizierung. Sie erhalten eine Erstattung von 90 Prozent der reinen Qualifizierungskosten bis zu einem Betrag von 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), was einem maximalen Zuschuss von 4.500 Euro entspricht.
Weitere Informationen zur Förderung können Sie unter “Links und Downloads” in der FAQ für Solo-Selbständige nachlesen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Um einen Antrag zu stellen, nutzen Sie das Förderportal Z-EU-S und das Nutzerkonto, das Sie beim Beratungsprozess mit der Anlaufstelle in Z-EU-S erstellen.
Die Antragsprüfung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Fachstelle für Fördermittel des Bundes-Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung einreichen müssen und wie Sie Z-EU-S nutzen können, erfahren Sie unter “Links und Downloads” in der FAQ für Solo-Selbständige.